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Schwerbehinderung: Früher in Rente ohne Abschläge

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die gesetzliche Rentenkasse sieht vor, das Menschen mit Schwerbehinderung ohne Rentenabschläge früher in Rente gehen können. Auf was Sie dabei achten müssen und welche verschiedene Möglichkeiten der vorgezogenen Rente es gibt, erfahren Sie hier.

Wer bekommt die Rente für Schwerbehinderung?

In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Die Altersrente für Schwerbehinderung bekommen aber nicht alle erwerbstätigen Menschen mit einer Behinderung. Die Altersrente für Schwerbehinderung können Versicherte nur beziehen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Erfüllung der Altersgrenze

Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Geburtsjahrgänge von 1957 bis 1963 ein bestimmtes Alter erreichen müssen, damit Sie die Rente beantragen können. Grundsätzlich können Schwerbehinderte 2 Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen. Ab dem Jahrgang 1964 steigt die Altersgrenze für alle schwerbehinderten Menschen auf 65 an.

Jahrgang Alter zum Bezug der Rente ohne Abschläge
1957 63 Jahre + 11 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
ab 1964 65 Jahre
Lesebeispiel: Ein Versicherter (Jahrgang 1960) kann ohne Abschläge die Altersrente für Schwerbehinderung im Alter von 64 Jahren und 4 Monate beziehen.
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Nachweis von 35 Versicherungsjahren

Für die vorgezogene Rente benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Aber Sie müssen nicht 35 Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt haben, da diverse Zeiten angerechnet werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Zeiten der Kindererziehung, Schul-/Studienzeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Zeiten der Arbeitslosigkeiten oder Krankheit.

Tipp: Sie sollten frühzeitig vor dem regulären Eintrittsalter für die Schwerbehindertenrente ihren Versicherungsstatus und die angesammelten Versicherungszeiten prüfen. Dann können Sie vor dem gewünschten Rentenstart Unstimmigkeiten klären und bei Bedarf Nachweise für Anrechnungszeiten beibringen.

Behinderungsgrad (GdB) von 50

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt festgestellt und soll darüber Auskunft geben, wie sehr der Versicherte körperlich, seelisch oder geistig im Alltag behindert ist. Die Prüfung erfolgt in den allermeisten Fällen nach Aktenlage. Ein Rückenleiden kann zu einem GdB von 30 und eine Herzerkrankung zu einem GdB von 20 führen. Die Einzelgrade der Behinderung werden aber nicht einfach addiert. Das Amt prüft den Ausmaß der Gesamtbehinderung und häufig fällt die zweite oder dritte Behinderung unter den Tisch.

Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen kann, erhält eine Schwerbehindertenausweis und kann die vorgezogene Rente beantragen.

Nehmen Schwerbehinderte Abschläge von der Rente in Kauf, können sie bis zu 5 Jahre früher in die Altersrente starten. Diese vorgezogene Frührente vor der allgemeinen Regelaltersgrenze wirkt sich jedoch negativ auf die Höhe der Rentenzahlung aus.

Wie wirkt sich die Frührente auf die Höhe der Rentenzahlung aus?

Menschen mit Schwerbehinderung können 5 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Warum die Rente geringer ausfällt liegt an zwei Gründen. Zum einen zieht die Rentenkasse für jeden Monat vorzeitigem Rentenstart 0,3 Prozent von der eigentlichen Rentenzahlung ab. Wird zum Beispiel die Rente ein Jahr früher in Anspruch genommen, dann beträgt der Rentenabschlag 3,6 Prozent (12 Monate x 0,3). Hinzu kommt noch, dass ab Rentenbeginn keine Einzahlungen (Beiträge) mehr in die Rentenkasse geleistet werden.

Altersrente bei Schwerbehinderung

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Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe Januar 2021) hat ermittelt, wie sich ein vorgezogener Rentenstart konkret auf die Rentenzahlung auswirkt. Die nachfolgenden Zahlen (Quelle: Stiftung Warentest) beziehen sich auf einen Durchschnittsverdiener (3.379 Euro im Monat), geboren im Januar 1960 mit 35 Versicherungsjahren.

Lesebeispiel: In diesem Beispiel (Jahrgang 1960) würde die Altersrente zum regulären Eintrittsalter mit 66 Jahren und 4 Monate 1.368 Euro betragen. Durch die Schwerbehinderung ist eine vorgezogene Rente 2 Jahre früher, also mit 64 Jahren und 4 Monate, ohne Abzüge möglich. Wird diese vorgezogene Rente in Anspruch genommen, sinkt zum regulären Eintrittsalter für Schwerbehinderung die Rentenzahlung auf 1.299 Euro, da 2 Jahre Beitragseinzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Geht der Versicherte 3 Jahre früher in Rente, führen die Rentenabschläge (12 Monate x 0,3 Prozent pro Monat = 3,6 Prozent) und die kürzere Beitragseinzahlung zu einer Rente von 1.219 Euro. Wird die Rente 4 Jahre früher in Anspruch genommen, werden noch 1.142 Euro an Rente bezahlt und bei 5 Jahre beträgt die Rente nur noch 1.067 Euro.

Ist die vorgezogene Rente ein Minusgeschäft?

Im obigen Beispiel führt die vorgezogene Rente zu niedrigeren Rentenzahlungen. In unserem Beispiel sind das 301 Euro pro Monat weniger, falls der Versicherte 5 Jahre vor der der regulären Altersrente in die Rente für Schwerbehinderung startet. Das muss nicht negativ sein, wenn der Versicherte mit der Rentenhöhe seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und über die Runden kommt. Man darf auch nicht vergessen, dass er dafür 5 Jahre länger bzw. früher eine Rente bezieht und somit ein Teil der Rentenkürzung kompensiert.

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Fazit:
Schwerbehinderte können früher in Rente gehen. Die Frührente führt jedoch dazu, dass die Leistungen aus der Rentenkasse geringer ausfallen. Die Höhe der Kürzung hängt von dem gewählten Rentenstart ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bis 5 Jahre vor dem regulären Altersrententermin den Job an den Nagel zu hängen. Gut beraten sind die Versicherten, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente über eine private oder betriebliche Altersvorsorge eine Zusatzrente aufgebaut haben. Diese Versicherten müssen ihre Entscheidung zur Frührente nicht nach finanziellen Gesichtspunkten wählen, sondern allein danach, ob sie noch ihren Job nachgehen können oder wollen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Schwerbehinderung: Früher in Rente ohne Abschläge" wurde am 18.01.2021 von Robert Aschauer verfasst.

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