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Schwerbehinderung einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Schwerbehinderung

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Menschen mit Behinderung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und für sich bestimmte Rechte beanspruchen. Schwerbehinderung wird nach Dauer und Umfang der Einschränkung bestimmt. Eine Einstufung zur Schwerbehinderung erfolgt nach Schwere bzw. der Grad der Behinderung. Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag nach bundesweiten Richtlinien festgestellt. Die Einteilung erfolgt nach 10er-Graden und wird von 20 bis maximal 100 angegeben. Kurzfristige Erkrankungen oder Beeinträchtigungen führen zu keiner Schwerbehinderung. Die Grundlagen und Regelungen sind im Sozialgesetzbuch festgehalten.

Betroffene müssen für die Beurteilung einer Schwerbehinderung ärztliche Gutachten einreichen. Die Einreichungsunterlagen sind wesentlich für die Entscheidung und sollten ein genaues Bild der Erkrankung, deren Verlauf und Schwere ermöglichen. Eine Schwerbehinderung wird in der Regel anfangs nur befristet festgestellt und nach einigen Jahren erneut überprüft.

Schwerbehinderte Menschen können die Rente für Schwerbehinderung beantragen und erhalten weitere Vergünstigungen. Dazu gehören Freibeträge in der jährlichen Steuererklärung, ein besonderer Kündigungsschutz, Regelung zur Verbesserung einer Arbeitsintegration und finanzielle Vergünstigungen im täglichen Leben (z.B. Eintritte, Nahverkehr etc.).

Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von Eintragungen (Merkzeichen) enthalten. So bedeutet zum Beispiel der Buchstabe G "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" (gehbehindert) und die Buchstabenkombination Gl "gehörlos".

Mehr zum Thema "Schwerbehinderung":
Rente bei Schwerbehinderung: Voraussetzungen, Abschläge & Tipps

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Schwerbehinderung" wurde am 22.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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