Sozialversicherung einfach erklärt (Definition)
Deutschland ist ein Staat mit einem leistungsfähigen und bewährten Sozialsystem. Die Grundlagen für die soziale Absicherung legtet der Reichskanzler Otto Bismark. Er führte 1818 ein staatliches System ein, um die Arbeiter für den Fall von Krankheit, Unfall und Invalidität zu unterstützen und die finanzielle Versorgung im Alter sicherzustellten. Heute besteht das Sozialversicherungssystem aus fünf Säulen:
- Deutsche Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (UV)
Deutsche Rentenversicherung (RV)
Ein wichtiger Bereich des Sozialsystems ist die Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung führt für die Versicherung ein Rentenkonto. Auf dem Rentenkonto werden die versicherten Zeiten inkl. Beitragszahlungen (Versicherungsverläufe) und die Entgeltpunkte festgehalten. Die Rentenversicherung zahlt die Renten an die Versicherten. Sie erteilt auch Auskünfte, klärt auf und sorgt für die die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch medizinische Leistungen zur Rehabilitation.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung soll ihre Mitglieder im Fall der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsvermittlung bzw. Wiedereingliederung fördern. Zudem werden Leistungen zur Rehabilitation und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt und es erfolgt die Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Krankenversicherung zahlt Krankengeld und fördert Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Zudem werden den Mitgliedern Leistungen zur Rehabilitation, Krankenbehandlungen und zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit angeboten.
Pflegeversicherung (PV)
Das Thema Pflege wird in Deutschland immer wichtiger. Die Alterung der Gesellschaft bedeute für Deutschland in den nächsten Jahrzehnten einen zunehmenden Pflegbedarf. Die Leistungen der Pflegeversicherung betreffen die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege und der Kurzzeitpflege. Zudem unterstützt die Pflegeversicherung die Bereitstellung von Pflegehilfsmittel, technischer Pflegebedarf und Pflegekräften.
Gesetzliche Unfallversicherung (UV)
Die Aufgaben der Unfallversicherung bestehen in der Prävention von Unfällen, Rehabilitationsmaßnahmen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Unfallversicherung zahlt an die Betroffenen oder Hinterbliebenen Renten.
Die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Solidarprinzip organisiert. Nach dem Motto "Einer für alle, alle für einen" unterstützen sich die Mitglieder gegenseitig. So tragen die Starken (Gutverdiener) höhere Versicherungsbeiträge als die Schwachen. Grundsätzlich besitzt jedes Mitglied die gleichen Rechte und Ansprüche, unabhängig von seiner Beitragshöhe. Lediglich in der Rentenversicherung wird bei der Rentenhöhe die Beitragszahlung berückksichtigt.
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