Versorgungsausgleich einfach erklärt (Definition)
Alle Arbeitnehmer sichern sich durch ihre Rentenbeiträge eine Rentenanwartschaft. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass bei einer Scheidung, die während der gemeinsamen Ehe erworbenen Rentenanwartschaften unter den Partnern ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich der Rentenansprüche wird als Versorgungsausgleich bezeichnet.
Der Versorgungsausgleich soll verhindern, dass ein Ehepartner bei einer Scheidung in der Rente benachteiligt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten zumindest vorübergehend zu Hause bleibt, um die Kindererziehung zu übernehmen. In dieser Zeit könnte der berufstätige Partner höhere Rentenanwartschaften erwerben, als der die Kinder betreuende.
Wie funktioniert der Versorgungs- bzw. Scheidungsausgleich?
Das Familiengericht wird automatisch tätig und teilt bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften auf. Die Ex-Partner müssen keinen Antrag stellen. Es fließt beim Versorgungsaugleich vorerst kein Geld, sondern erst mit dem Renteneintritt wirkt sich der Versorgungsausgleich aus.
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