Zugangsfaktor einfach erklärt (Definition)
Der Zugangsfaktor ist Bestandteil der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet mit der Rentenformel für ihre Mitglieder den jeweiligen Rentenanspruch in Euro.
Die Rentenformel zur Rentenberechnung lautet:
Rentenzahlung = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor drückt aus, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter (Regelaltersgrenze) bei Rentenbeginn erreicht oder über- bzw. unterschritten wurde. Geht ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, liegt der Zugangsfaktor bei 1,00.
Wer früher oder später in Rente geht, erhält einen niedrigeren oder höheren Zugangsfaktor. Diese Handhabung bewirkt, dass die Rentenzahlung niedriger ausfällt, wenn ein Versicherter vorzeitig in Rente geht. Arbeitet man trotz Erreichen der Regelaltersgrenze länger als notwendig, fällt die Rente durch den höheren Zugangsfaktor auch höher aus.
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