Bruttorente einfach erklärt (Definition)
Die Bruttorente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Die Berechnung erfolgt nach der Rentenformel:
Beispiel zur Berechnung der Bruttorente im Alter:
Der Rentner Karl erreicht die Regelaltersgrenze und geht in die Altersrente. Der Rentenartfaktor beträgt bei der Altersrente 1,0. Auf seinem Rentenkonto haben sich über alle Berufsjahre hinweg 38,5 Entgeltpunkte angesammelt. Der Zugangsfaktor beträgt für Karl 1,0, da er zur regulären Regelaltersgrenze in Rente geht. Würde Karl den Ruhestand früher in Anspruch nehmen, wird der Zugangsfaktor unter 1,0 liegen. Arbeitet Karl länger als nötig und ginge nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, würde der Faktor größer als 1,0 sein. Da unser Rentner Karl in den neuen Bundesländern lebt, beträgt der aktuelle Rentenwert 30,69 Euro (monatlicher Rentenwert ab dem 1.7.2018: 32,03 Euro West und 30,69 Euro Ost).
Die monatliche Bruttorente beträgt für Karl nach der Rentenformel somit 1.181,56 Euro. Bruttorente für Karl = 1,0 (Rentenartfaktor) x 38,50 (Entgeltpunkte) x 1,0 (Zugangsfaktor) x 30,69 (Rentenwert)
Die Bruttorente steht Karl aber nicht komplett zur Verfügung, da hiervon noch Abgaben (Krankenkassenbeitrag, Krankenkassenzusatzbeitrag und Pflegebeitrag) zu leisten sind.
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