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Rentenbescheid einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Rentenbescheid

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Der Rentenbescheid wird von der gesetzlichen Rentenversicherung erstellt und informiert den Antragsteller oder Berechtigten schriftlichen darüber, ob er eine Rente erhält oder nicht. Der Rentenbescheid beinhaltet die Rentenart, die Höhe der Rente, den Rentenbeginn und gegebenenfalls die Rentendauer.

Zusätzlich informiert der Rentenbescheid auch darüber, welche Faktoren für die Rentenberechnung und welche Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf) berücksichtigt wurden.

Die künftigen Rentner sollten besonders den ausgewiesenen Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Denn die Versicherungszeiten bilden die Grundlage für eine korrekte Berechnung der Rente. Deshalb ist es wichtig, dass alle Versicherungs-, Ersatz- und Anrechnungszeiten ausgewiesen sind und der Versicherungsverlauf keine Lücken aufweist.

Der Versicherte kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen bzw. diesen anfechten.

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Rentenbescheid prüfen: Tipps & Checkliste

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Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Rentenbescheid" wurde am 08.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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