Vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen) einfach erklärt (Definition)
Vermögenswirksame Leistungen dienen dem Vermögensaufbau. Arbeitnehmer können monatlich nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) Geld anlegen und erhalten unter bestimmten Bedingungen vom Staat ein Geldgeschenk in Form einer Arbeitnehmerzulage. Bei vielen Beschäftigten beteiligt sich auch der Chef am Vermögensaufbau.
Viele Arbeitnehmer verschenken Geld
Wer Geld vom Staat bzw. Arbeitgeber geschenkt bekommt, nimmt das sicher gerne an. In der Realität stellt man fest, dass viele Arbeitnehmer diese Sparform und die Geldgeschenke nicht beanspruchen. Woran das liegt? Zu einem daran, dass nicht alle Betriebe über diese geförderte Sparform informieren. Zum anderen, dass viele Arbeitnehmer aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen darauf verzichten.
Welche Förderung gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen?
Es gibt in vielen Betrieben Zuschüsse zum monatlichen Sparbetrag. Die Höhe der Zuzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder im Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung geregelt. Die zweite Förderung besteht aus einer staatlichen Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderung greift jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Bausparvertrag / Tilgung Baukredites
Erfolgt die Geldanlage auf einen Bausparvertrag oder wird das Geld zur Tilgung eines Baukredites eingesetzt, dann gibt es die Zulage. Das zu versteuernde Einkommen darf jedoch bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro bzw. bei Verheirateten 35.800 Euro übersteigen. Dann zahlt der Staat eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent auf den maximalen Spar-/Tilgungsbetrag von 470 Euro. Die staatliche Zulage beträgt somit im Jahr 43 Euro. - Aktienfonds
Entscheiden sich die Arbeitnehmer zu einem Vermögensaufbau über einen Aktienfonds, erhöht sich die Einkommensgrenze (Ledige: 20.000 Euro / Verheiratete: 40.000 Euro) und die Höhe der Sparzulage (20 Prozent). Bei einer maximalen jährlichen Sparsumme von 400 Euro steuert der Staat 80 Euro Arbeitnehmersparzulage dazu.
Infografik: So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Die Infografik zeigt, wie diese Sparform in der Praxis funktioniert und welche Anlageformen dafür geeignet sind.
Der Arbeitnehmer kann die Anlageform frei wählen. Im Anschluss informiert er den Arbeitgeber über die gewählte Sparform und bittet die monatliche Leistung direkt vom Gehalt zu überweisen. Nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren kann der Arbeitnehmer frei über das Geld verfügen.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Viele verzichten auch deshalb auf die vermögenswirksamen Leistungen, weil Sie davon ausgehen, dass sich mit einer kleinen Sparsumme kein wesentliches Vermögen aufbauen lässt. Eine falsche Entscheidung, denn auch "Kleinvieh macht Mist". Oder anders ausgedrückt: Selbst aus kleinen Sparbeiträgen kann ein ansehnliches Vermögen entstehen.
Rechenbeispiel "Vermögenswirksame Leistungen":
- Ein Arbeitnehmer beginnt mit 17 Jahren eine Berufsausbildung
- Mit 67 Jahren beginnt die Altersrente
- Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren wird nicht über das Geld verfügt. Die Anlagedauer/Sparzeit beträgt somit 50 Jahre.
- Jedes Jahr werden 400 Euro in einen Aktienfonds angelegt
- Die Durchschnittsverzinsung/Rendite beträgt pro Jahr 6 Prozent
- Das Ergebnis: 143.890,47 Euro Endkapital nach 50 Jahren
Das erzielte Endkapital inkl. Zinsen beträgt in diesem Beispiel 143.890,47 Euro. Dabei wurde noch nicht einmal berücksichtigt, dass im Normalfall der Arbeitgeber von den gesamten Einzahlungen (24.000 Euro durch 600 monatliche Sparraten von 40 Euro) einen Teil trägt. Der Zins und Zinseszins beträgt in diesem Beispiel 119.890,47 Euro. Ein durchschnittlicher Ertrag von jährlich 6 % ist bei einer Aktienanlage über einen langen Zeitraum durchaus möglich.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine gute Möglichkeit mit kleinen Beträgen ein beachtliches Vermögen aufzubauen. Der Staat unterstützt den Vermögensaufbau mit Arbeitnehmersparzulagen. In vielen Betrieben übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der monatlichen Sparleistung. Die Vermögenswirksamen Leistungen eignen sich auch als Altersvorsorge. Besonders dann, wenn ein gute Anlageform gewählt wurde und die Verträge nach Ablauf der Sperrfrist weitergeführt werden.
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