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Vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen: Wann geht das?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Viele Sparer stellen sich die Frage: Kann ich vor Ablauf der Sperrfrist über meine vermögenswirksame Anlage verfügen? Wir zeigen Ihnen, wie die vermögenswirksamen Leistungen funktionieren, wann Sie Zulagen erhalten und wie Sie vor Ablauf der Sperrfrist an Ihr Geld kommen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Zahlung kann bis maximal 40 Euro im Monat gehen. Welchen Betrag der Chef zusteuert oder ob er Ihnen überhaupt etwas bezahlt, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt. Wie ist es in Ihrer Firma geregelt? Informieren Sie sich am Besten über den Betriebsrat oder das Personalbüro.

Was ist, wenn der Arbeitgeber keine Leistungen bezahlt?

Zahlt der Arbeitgeber keine Leistungen oder nur einen geringen Zuschuss, kann der Arbeitnehmer den Sparbetrag aus der eigenen Tasche bestreiten. Die vermögenswirksamen Leistungen dienen zum langfristigen Vermögensaufbau. Aus diesem Grund unterstützt der Staat diese Sparform durch Zahlung einer Zulage.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Das Video erklärt, wie die vermögenswirksamen Leistungen funktionieren.

Wichtig: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Er kann die Sparform frei wählen. Die Abbuchung erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohn-/Gehaltsauszahlung.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen gefördert?

Häufig gibt es Geld vom Arbeitgeber. Die Zahlung ist freiwillig und an keine Voraussetzung gebunden. Also ein Geschenk des Chefs. Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) regelt, wann eine Zulage bezahlt wird. Diese Sparformen werden gefördert:

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Wann kann ich mir vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?

Das Geld muss sieben Jahre (Sperrfrist) in einen vermögenswirksamen Sparvertrag festgelegt werden. Wird über das Geld vor Ablauf der Sperrfrist verfügt, muss die Sparzulage zurückbezahlet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Denn unschädliche Verfügungen sind in folgenden Fällen möglich:

Wenn möglich sollten Sie nicht über die vermögenswirksamen Leistungen verfügen, sondern die Ersparnisse auch nach Ablauf der Sperrfrist ruhen lassen, um damit eine Zusatzrente aufzubauen.

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Fazit:
Private Vorsorge ist unerlässlich. Vermögenswirksame Leistungen können ein wertvoller Baustein für die Altersvorsorge sein, wenn Sie den Anlagebetrag nicht nach 7 Jahren oder vorzeitig auflösen. Denn wer den Sparbetrag immer stehen lässt und jeweils einen neuen Vertrag zeichnet, kann sich über die Jahre hinweg ein ansehnliches Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen: Wann geht das?" wurde am 28.10.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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