Wann bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?
Viele Beschäftige und Verbraucher kennen die vermögenswirksamen Leistungen nicht oder denken, dass Sie keinen Anspruch auf diese Förderungen haben. Ein großer Fehler: Denn laut den Verbraucherverbänden können über 20 Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Die Verpflichtung zur Zahlung wird im Tarifvertrag oder in speziellen Betriebsvereinbarungen bzw. im Arbeitsvertrag geregelt.
Vermögenswirksamen Leistungen sind deshalb so interessant, weil häufig der Arbeitgeber einen Teil der monatlichen Zahlung übernimmt und der Staat zusätzlich die Zahlungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz mit einer Arbeitnehmersparzulage fördert. Ob Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten ist von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig. Aber auch wenn Sie die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht bekommen, die Zahlung des Arbeitgebers ist ein Geschenk vom Chef und sollten Sie auf jeden Fall annehmen.
Die Zahlungen der vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten Sie aber nicht mit dem Gehalt ausbezahlt, sondern müssen Sie in ganz bestimmte Anlageformen anlegen. Dazu zählen bestimmte Bankangebote, Bausparverträge, Versicherungen und Investmentsparverträge. Aber Vorsicht: Wählen Sie ein gutes Produkt und achten Sie auf die laufenden und einmaligen Produktkosten.
Tipp: Fragen Sie den Betriebsrat oder KollegenInnen, ob Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besitzen. Ist das der Fall, dann sollten Sie sich umgehend diesen Anspruch sichern und die Gelder in eine vernünftige Anlageform anlegen. Denn auch mit kleinen Beträgen können Sie über die Zeit ein großes Vermögen aufbauen.