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Rentenpaket 2019: Überblick & Bewertung der Rentenreform

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Das neue Rentenpaket ist geschnürt. Den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung nach, soll das neue Rentenpaket einige Entlastungen und mehr Leistungen bringen. Doch was bringt die neue Rentenreform? Wer profitiert davon? In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick mit allen Fakten und eine Bewertung der Maßnahmen.

Das neue Rentenpaket: Diese Ziele verfolgt die Rentenreform 2019

Das neue Rentenpaket soll die Rente bis zum Jahr 2025 sicherer machen und die Beiträge zur Rentenkasse stabilisieren. Die Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus sind die wesentlichen Ziele der neuen Rentenreform. Darüber hinaus sind höhere Leistungen für die Mütterrente und Erwerbsminderungsrente vorgesehen und eine Entlastung für Geringverdiener. Das neue Rentenpaket wird zum 01. Januar 2019 umgesetzt.

Ziele der Rentenreform

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Das Rentenniveau einfach und kurz erklärt

Das Rentenniveau drückt das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen aus. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet zwar keine niedrigere Rentenzahlung, aber eine Entwicklung, die hinter der allgemeinen Lohn- bzw. Gehaltsentwicklung zurückfällt. Da die Einkommensentwicklung der Beschäftigen sehr stark an die Preisentwicklung (Inflation) ausgerichtet wird, hätten die Renter bei einem sinkenden Rentenniveau immer weniger Kaufkraft. Diese Entwicklung würde dazu führen, dass Rentner den Lebensunterhalt immer schwieriger mit der Rente bestreiten können.

Infografik: Das neue Rentenpaket: Mehr Leistungen und einige Entlastungen

Die Infografik zur neuen Rentenreform informiert auf einem Blick über die Rentenreform 2019 und die wesentlichen Auswirkungen:

Das neue Rentenpaket: Mehr Leistungen und einige Entlastungen

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Wer profitiert von der Rentenreform 2019?

Von der Rentenreform profitieren bis zum Jahr 2025 grundsätzlich alle Rentner und Beschäftigten und daneben sind Verbesserungen für Mütter, Geringverdiener und Frührentner wegen Erwerbsminderung geplant. Diese Maßnahmen werden ab 2019 umgesetzt:

Mütterrente

Das Rentenpaket beinhaltet eine Verbesserung der sogenannten Mütterrente. Konkret erhalten Mütter oder erziehende Väter für vor 1992 geborene Kinder auf Ihrem Rentenkonto zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben.

Was bringt die Rentenreform zur Mütterrente?
Die Aufstockung der Entgeltpunkte führt aktuell zu einer monatlichen Rentenerhöhung (West: 16,02 Euro / Ost: 15,35 Euro) pro Kind. Insgesamt werden ca. 7 Millionen Mütter von dieser Regelung profitieren. Diese Änderung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, führt aber noch lange nicht zu einer zielgerichteten Verbesserung der Altersabsicherung für erziehende Eltern. Kinder sind die Zukunft unseres Landes und der Garant für eine sichere Rente (Stichwort: Generationenvertrag). Doch leider belohnt unser Steuer- und Sozialsystem die Arbeit und Leistung von erziehenden Eltern immer noch zu wenig.

Erwerbsminderungsrente

Wer nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Für die Betroffenen gibt es bei der Rente sogenannte Zurechnungszeiten. Das bedeutet: Bei der Berechnung der Rentenhöhe wird so getan, als ob bis zu einem bestimmten Alter Beiträge in die Rentenkasse bezahlt wurden. Die Zurechnungszeiten gehen in etwa bis zum 62 Lebensjahr. Durch die Reform werden die Zurechnungszeiten ausgeweitet.

Was bringt die Rentenreform für die Frührentner wegen Erwerbsminderung?
Wer künftig in Rente gehen muss, weil er nicht mehr arbeiten kann, erhält längere Zurechnungszeiten. Geplant ist zunächst eine Ausdehnung auf das 65 Lebensjahr und 8 Monate und später auf das 67 Lebensjahr. Die Maßnahme steigert das Renteneinkommen.

Verbesserung für Geringverdiener

Die Geringverdiener werden mit dem Rentenpaket ein wenig bedacht. Für Minijobber oder Geringverdiener besteht eine Gleitzone, die fängt bei 450 Euro und geht bis 850 Euro. Wer darin verdient, bezahlt nicht den vollen Beitrag zur Rentenkasse. Der geringere Verdienst führt auch bei der späteren Rentenberechnung zu einer geringeren Rente. Das soll in Zukunft geändert werden.

Was bringt die Rentenreform für Minijobs?
Die Gleitzone wird ausgedehnt und geht künftig von 450 Euro bis 1.300 Euro. Es bleibt bei dem geringeren Rentenbeitrag für Einkommen innerhalb dieser Zone, aber in Zukunft wird der tatsächliche Verdienst zur Berechnung der Rente herangezogen. Im Ergebnis erfolgt eine Erhöhung der Rentenzahlung.

Trotz der Mini-Rentenreform ist private Vorsorge wichtig

Ab dem Jahr 2025 werden die Babyboomer, das sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1968, in Rente gehen. Diese geburtenstarken Jahrgänge werden das Rentensystem sprunghaft belasten. Es besteht die große Gefahr, dass nur ein rasanter Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge diese große Belastung der Rentenkasse ausgleichen kann. Viele Kritiker der Rentenreform beklagen deshalb, dass die Rentenreform 2019 nicht zielgerichtet gegen die künftige Entwicklung und gegen Altersarmut vorgeht. Das grundsätzliche Kernproblem bleibt auch nach dieser Reform bestehen.

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Fazit:
Das neue Rentenpaket ist verabschiedet und wird zum 01.01.2019 umgesetzt. Die Beschlüsse sollen die Beitragshöhe deckeln und das Rentenniveau stabil halten. Die Maßnahmen haben keine Auswirkungen für die bisherigen Rentner. Es wird einige Entlastungen und mehr Leistungen für die Beitragszahler, Geringverdiener und die Mütterrente bringen. Die Verbesserungen der Rentenreform sind wichtig, aber sie haben keine große Auswirkung auf das Kernproblem der Altersarmut. Wichtig ist daher, möglichst frühzeitig privat vorzusorgen und die verschiedenen Möglichkeiten zum Vermögensaufbau zu nutzen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rentenpaket 2019: Überblick & Bewertung der Rentenreform" wurde am 06.09.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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