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Die neue Mütterrente: Mehr Leistung und höhere Rente?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

"Ich führe ein sehr erfolgreiches, kleines Familienunternehmen". Diesen Satz kennen viele aus der Werbung. Der Werbespot beschreibt was viele Mütter und Väter täglich erleben: Die Erziehung von Kindern ist aufwendig, erfordert sehr viel Organisationstalent und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Die Erziehungsarbeit der Eltern wird leider bei der Rente nicht honoriert. Denn Eltern können wegen der Kindererziehung meist nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten. Sie verdienen deshalb weniger als Berufstätige ohne Kinder, erhalten somit weniger Entgeltpunkte bei der Rentenkasse und deshalb im Alter eine geringere Rente. Diesen Nachteil will die Mütterrente ausgleichen.

Welches Ziel verfolgt die Mütterrente?

Die Mütterrente will den Rentennachteil ausgleichen und die Erziehungsleistung honorieren. Die Berechtigten werden so behandelt, als hätten sie gearbeitet, statt sich um die Kindererziehung gekümmert. Deshalb werden bei der Mütterrente die Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt. Sofern ein Kind vor 1992 geboren wurde, werden bei der Rentenzahlung zwei Entgeltpunkte statt lediglich ein Entgeltpunkt pro Kind angerechnet. Bei Kinder die nach 1992 geboren wurden, erhalten die Eltern drei Entgeltpunkte.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rente aus?

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach den während der Erwerbstätigkeit angesammelten Entgeltpunkte. Die Rentenformel bewirkt, dass im Rentenalter pro Entgeltpunkt eine bestimmte Brutto-Rente bezahlt wird. Der Wert eines Entgeltpunktes liegt seit dem 01. Juli 2017 bei 31,03 Euro (West) bzw. 29,69 Euro (Ost).

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Was ist mit Müttern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden?

Für nach 1992 geborene Kinder werden drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Konkret bedeutet das, als ob diese Mütter drei Jahre lang für einen Durchschnittsverdienst gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt hätten. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden erhalten nur zwei Entgeltpunkte. Diese Ungleichbehandlung will die Politik ausgleichen. Das Problem: Die zusätzlichen Kosten lägen bei annähernd sechs bis sieben Milliarden Euro pro Jahr. Die Rentenkassen können diese Mehrbelastung nicht stemmen. Deshalb müssten Steuergelder dafür verwendet werden.

Wie erhalte ich die Mütterrente?

Sind Sie bereits Rentner, dann müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Rente wird automatisch erhöht. Bei allen anderen Begünstigten werden die Entgeltpunkte ebenfalls automatisch gutgeschrieben und erhöhen die spätere Rentenleistung. Sie müssen also nichts weiter tun. Trotzdem ein Tipp: Prüfen Sie das Rentenkonto. Spätestens beim Rentenantragsverfahren sollten Sie sich vergewissern, dass die Erziehungszeiten auch berücksichtigt wurden.

Können auch Väter die Mütterrente erhalten?

Der Begriff "Mütterrente" ist nicht korrekt. Natürlich können auch Väter die Mütterrente bekommen. Die Zurechnung der Entgeltpunkte kann bei der Mutter oder dem Vater erfolgen. Je nachdem, wer in seinem Rentenversicherungskonto die Kindererziehungszeiten eingetragen hat.

Infografik: Die neue Mütterrente: Aktueller Stand und Entwicklung

Die Infografik zeigt den aktuellen Status bei der Mütterrente und die geplante Entwicklung. Ob die neue Mütterrente wirklich umgesetzt wird, hängt vom politischen Willen der verantwortlichen Parteien und der verfügbaren Steuermittel ab.

Die neue Mütterrente: Aktueller Stand und Entwicklung

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Die neue Mütterrente: Zankapfel der Koalitionsverhandlungen

Die Lager sind gespalten. Die CSU will Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, statt bisher zwei Entgeltpunkte einen weiteren Punkt auf dem Rentenkonto gutschreiben. Dann wären alle Mütter, egal ob Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden, bei der Rente gleichgestellt. Das politische Lager ist sich nicht einig. Deshalb ist noch offen, ob ein dritter Entgeltpunkt für vor 1992 geborene Kinder eingeführt wird.

Die Parteien tun sich bei der Entscheidung deshalb so schwer, weil der dritte Entgeltpunkt jährliche Mehrkosten von 6 bis 7 Milliarden verursacht. Die Rentenkasse kann diese Mehrbelastung nicht tragen und ob die Finanzierung aus Steuermitteln sinnvoll ist, darüber wird gestritten. Die Mütterrente würde die Steuerzahler zusätzlich zu den Rentenbeiträgen belasten. Damit stellt sich die konkrete Frage: Will die Gesellschaft erneut Steuermittel für die Mütterrente ausgeben oder könnten die Gelder für zum Beispiel Wissenschaft, Bildung oder das Gesundheitswesen sinnvoller verwendet werden?.

Die eigene Mütterrente: So geht's!

Egal wie sich die Politik entscheidet und um welchen Betrag sich Ihre Rente durch die Mütterrente erhöht - die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um im Alter die Lebenshaltungskosten zu tragen. Deshalb sollten Sie für das Alter privat vorsorgen und sich so frühzeitig wie möglich, um eine zusätzliche Altersvorsorge kümmern. Werden Sie mit einer Privatrente unabhängig von der Entwicklung der Rentenkasse und von politischen Entscheidungen. Denn wenn Sie im Alter ein Vermögen zur Verfügung haben, dann können Sie selbst über die Verwendung dieses Geldes bestimmen. Sie können sich damit einmalige Anschaffungen leisten oder eine Zusatzrente aufbauen. Sie werden unabhängig von der staatlichen Rente.

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Fazit:
Die Mütterrente ist aktuell nicht gerecht. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es nur zwei Entgeltpunkte. Mütter, deren Kindern nach 1992 geboren wurden, werden drei Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Politik will diese Ungerechtigkeit beseitigen. Die neue Mütterrente soll deshalb, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, immer drei Entgeltpunkte pro Kind anrechnen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Die neue Mütterrente: Mehr Leistung und höhere Rente?" wurde am 20.11.2017 von Robert Aschauer verfasst.

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