Private Rentenversicherung: Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung?
Ihre private Rentenversicherung wird fällig und steht zur Auszahlung an. Sie haben die Wahl, zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer monatlichen Rente. Diese Punkte sollten Sie beachten, um einen richtigen Entschluss zu treffen.
Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?
Die staatliche Rente allein reicht im Ruhestand meistens nicht aus, um alle Ausgaben und Lebenshaltungskosten zu decken. Viele Menschen haben deshalb zusätzlich vorgesorgt. Mit einer privaten Rentenversicherung wollen Sie im Alter ihre gesetzliche Rente aufstocken. Versicherungsgesellschaften garantieren ihren Kunden beim Abschluss eine lebenslange Rente. Die Höhe dieser Garantierente steht bereits fest. Sie kann auch höher ausfallen, wenn die Versicherung erfolgreich wirtschaftet und Überschüsse erzielt und diese an ihre Kunden weiterleitet.
Wann erwirtschaftet eine private Rentenversicherung Überschüsse?
Bei einer Rentenversicherung werden nicht alle Beiträge für die Rente verwendet. Die Versicherung zieht davon ihre Kosten und die Versicherungsprämie für den Todesfallschutz ab. Nur was übrig bleibt, der sogenannte Sparanteil, wird zum Vermögensaufbau verwendet. Die Höhe der Abzüge wird meist so kalkuliert, dass die Versicherungsgesellschaft auf der sicheren Seite steht.
Kapital oder Rente: Wann müssen Sie sich entscheiden?
Einige Monate vor dem Ablauf der Versicherung kommt die Zeit der Entscheidung. Wünschen Sie eine Kapitalabfindung oder wählen Sie die lebenslange Rente?
Welche Gründe sprechen für eine lebenslange Rente?
Eine Rentenversicherung ist immer eine Wette auf ein langes Leben. Die Rentenvariante macht im Großen und Ganzen dann Sinn, wenn Sie vor Gesundheit strotzen und ein langes Leben erwarten können. Oder wenn Sie die monatliche Zuzahlung benötigen, da Ihre anderen Alterseinkünfte nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken.
Welche Rentenvarianten bieten Versicherungen an?
Nicht alle Gesellschaften offerieren alle Rentenvarianten. Welche Varianten die Vertragsinhaber in der Rentenphase wählen können, wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Folgenden drei Varianten werden in der Regel angeboten:
Der Name kann aufs Glatteis führen. Die einmal erreichte Rentenhöhe ist nicht sicher bzw. konstant. Einige Gesellschaften nennen diese Variante auch flexible Rente oder Sofortüberschussrente. Die Rentenzahlung bleibt nur konstant, wenn die erwirtschafteten Überschüsse gleichbleiben. Bei sinkenden Überschüssen fällt auch die Rente. Zudem ist kein Inflationsausgleich gewährleistet.
Diese Rentenvariante ist anfangs etwas niedriger als bei der konstanten Rentenvariante, steigt aber im Rentenverlauf an. Überschüsse führen zu einer Erhöhung der Rente. Bei sinkenden Überschüssen kann der Rentenanstieg niedriger ausfallen. Die einmal erreichte Rentenhöhe bleibt auf jeden Fall erhalten.
Die teildynamische Rente verhält sich grundsätzlich wie die volldynamische Rentenvariante. Der einzige Unterschied: Die Rentenanstiege fallen weniger dynamisch aus. Dafür ist die Anfangsrente etwas höher.
Müssen Rentenzahlungen versteuert werden?
Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Je älter der Versicherte ist, desto kleiner ist der steuerpflichtige Anteil seiner Rentenzahlung. Der zum Rentenbeginn ermittelte Steuersatz, wird lebenslang auf die private Rente berechnet. Wer mit 63 Jahren erstmals die Rente erhält, für den beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente 20 %. Mit 67 Jahren sinkt der Anteil auf 17 %.
Mehr Informationen: Besteuerung der privaten Rentenversicherung (mit Steuertabelle)
Beträgt die Rente 210 Euro pro Monat, fallen auf 35,70 Euro (17 % aus 210 Euro) pro Monat oder 428,40 Euro pro Jahr (35,70 x 12) Steuern an. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent kassiert der Fiskus bei diesem Beispiel pro Jahr etwa 107,10 Euro (25 % auf 428,40 Euro) Steuern.
Sollen Sie eine Rentenvariante wählen?
Die Rente fließt bei allen Rentenvarianten ein Leben lang. Sie soll die Vertragsinhaber davor schützen, dass im Ruhestand das Geld ausgeht. Es ist eine Wette auf ein langes Leben. Stirbt der Versicherte früh, hat die Versicherung einen guten Profit gemacht. Denn eine Rentenzahlung muss lange laufen, bis der Vertragsinhaber davon einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt. Häufig wird erst nach weit über 20 Jahren die Beitragsrückzahlung erreicht. Dafür müssen sich die Kunden um nichts kümmern.
Die Alternative zur Rentenzahlung: Sie wählen die Kapitalauszahlung, legen das Geld auf eigene Faust in einen Auszahlungsplan (z.B. Investmentfonds) an und lassen sich daraus monatlich eine Rente überweisen.
Was müssen Sie bei einer Kapitalauszahlung beachten?
Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Abschluss lag vor dem Jahr 2005, der Vertragsinhaber hat mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt und es bestand ein Mindesttodesfallschutz. Ansonsten wird auf bei der Kapitalauszahlung auf alle Erträge die Kapitalertragssteuer berechnet. Ist der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen und ist der Versicherte mindestens 60 Jahre als, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert.
Eine einmalige Kapitalauszahlung oder monatlich eine lebenslange Rente? Die richtige Entscheidung zu treffen, fällt beim Ablauf einer Rentenversicherung nicht leicht. Die Rentenzahlungen stehen als konstante, teildynamische oder volldynamische Variante zur Auswahl. Ein Teil der Rentenzahlung ist garantiert. Erzielt die Versicherung Überschüsse, kann sich die Zahlung erhöhen. Wenn Sie gesund sind und ein langes Leben erwarten, dann könnte sich die Rentenzahlung gegenüber einer Kapitalabfindung wirtschaftlich lohnen.