Frührente & Job: Was bringt der Hinzuverdienst?
Viele Menschen wollen früher in Rente gehen und noch ein wenig arbeiten. Oder Sie beziehen bereits die regulären Altersrente und wollen mit einem Job das monatliche Einkommen aufstocken. Was arbeitende Ruheständler beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst
Versicherte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch etwas hinzuverdienen wollen, müssen mit keiner Rentenkürzung rechnen. Denn wenn die Regelaltersgrenze erreichen ist, wirken sich Einkommen aus einer Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus. Im Gegenteil: Falls noch Beiträge in die Rentenversicherung fließen, steigert das sogar die monatliche Altersrente.
Frührente und Hinzuverdienst
Nur bei einer Frührente, wenn also ein Versicherter eine vorgezogenen Altersrente wählt, kann ein Hinzuverdienst über den gültigen Freibetrag die Rente schmälern. Von einer vorgezogene Altersrenten spricht man, wenn schon vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze die Rente beantragt wird. Das ist für besonders langjährig Versicherte (45 Arbeitsjahre), langjährig Versicherte (35 Arbeitsjahre) oder für schwerbehinderte Menschen möglich.
Wie viel darf man ohne Rentenkürzung hinzuverdienen?
Frührentner dürfen bis zur Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen. Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine Kürzung der Rente. Dabei wird jedoch nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Der übersteigende Betrag wird durch 12 geteilt und mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ein Versicherter in Frührente verdient durch einen Job jährlich 7.500 Euro. Seine laufende Altersrente beträgt 1.000 Euro. Das Entgelt liegt somit um 1.200 Euro über den Freibetrag. Auf Monatsbasis sind das 100 Euro und diese werden um 40 Prozent auf die laufende Altersrente von 1.000 Euro angerechnet. Somit verringert der Hinzuverdienst die Altersrente um monatlich 40 Euro. Die verringerte Monatsrente beträgt in diesem Beispiel nur noch 960 Euro.
Bitte beachten Sie, dass beim Hinzuverdienst Ihre individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst, der sogenannte Hinzuverdienstdeckel, zu beachten ist. Denn der darüberliegende Teil wird voll von der Rente abgezogen.
Was zählt zum Hinzuverdienst?
Beim Hinzuverdienst werden neben dem Bruttoentgelt alle steuerrechtlichen Gewinne (z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) und vergleichbare Einkommen (z.B. Renten aus einer Unfallversicherung, Krankengeld etc.) angerechnet.
Die Regel zum Hinzuverdienst sind komplex und können schnell zu unerwünschten Kürzungen der Rente führen. Deshalb sollten Sie sich bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung frühzeitig beraten lassen.