Flexirente: Alles zur vorgezogenen Rente (mit Rechenbeispiel)
Früher in Rente gehen - oder doch länger arbeiten? Mit der neuen Flexi-Rente dürfen Sie zur Rente hinzuverdienen, ohne dass jeder Cent wieder bei der Rente abgezogen wird. Hier erfahren Sie, wie die neue Teilrente funktioniert und was Sie zur Flexi-Rente wissen müssen.
Die Ziele der neuen Flexirente kurz erklärt
Die Flexirente soll Anreize schaffen, damit mehr Menschen länger ganz oder in Teilzeit arbeiten. Die Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst soll flexibler und einfacher werden. Durch freiwillige Beiträge, längere Beschäftigungszeiten und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten ist mehr Rente möglich.
Flexirenten-Gesetz: Drei Wege zu mehr Rente
Mit der neuen Flexirente können Sie Ihre Rente aufpeppen. Hierfür stehen Ihnen folgende Wege offen:
- Freiwillige Beiträge: Sie möchten vor der Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogene Rente führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Wer die Rentenabschläge ausgleichen möchte, kann durch die neue Flexirente ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten. Die Höhe der Sonderzahlungen, um die Rentenabschläge auszugleichen, erfahren Sie von der Rentenkasse. Fordern Sie einfach eine Rentenauskunft an.
- Arbeit im Rentenalter: Sie könnten in Rente gehen, haben aber keine Lust darauf und wollen lieber länger arbeiten? Das neue Flexirenten-Gesetz gibt Ihnen die Optionen dazu.
Option 1: Sie stellen den Rentenantrag und arbeiten zusätzlich. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie trotz Rente weiterhin in die Rentenkasse einzahlen, oder nicht.
Option 2: Sie arbeiten weiter, leben von Ihrem Gehalt und beantragen die Rente noch nicht. Bei dieser Option erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozent, für jeden Monat, den Sie später den Rentenantrag stellen. Wird die Rente beispielhaft zwei Jahr nach der Regelaltersgrenze beantragt, würde sich die Rente um 12 Prozent erhöhen. - Hinzuverdienst zur Frührente: Früher in Rente - das ist der Traum von vielen Arbeitnehmer. Wer mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat Frührente wird aber ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent vorgenommen. Nur wer 45. Beitragsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Frührente ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Wer will, kann sich die Rente durch einen Hinzuverdienst aufstocken. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mit der Flexirente auf einem jährlichen Verdienst von 6.300 Euro aufgebessert. Bis zu diesem Freibetrag bleibt die volle Rente, nur Gehälter darüber werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Infografik: So funktioniert die neue Flexirente
Die Infografik zeigt, wie Sie die Flexirente für sich nutzen können.
Rechenbeispiel: Lohnt sich die Flexirente immer?
Das folgende Rechenbeispiel (Quelle: Stiftung Warentest - Heft Finanztest 2/2017) macht deutlich, dass sich höhere Hinzuverdienste auf die vorgezogene Rente bzw. Teilrente finanziell oft nicht sonderlich lohnen.
- Arbeitnehmer (Jahrgang 1954 = Regelaltersgrenze 65 Jahre und 8 Monate)
- Vorgezogene Rente mit 63 (32 Monate früher x 0,3 % = 9,6 % Rentenabschlag)
- 9,6 Prozent Abschlag von der regulären Jahresrente von 14.400 Euro
- Rente mit 63: 13.018 Euro (14.400 minus 9,6 Prozent)
- Netto-Jahresrente 11.560 Euro nach Abzug von Sozialabgaben
Würde der Arbeitnehmer für monatlich 450 Euro arbeiten, dann bekommt er im Jahr 5.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auf die Hand. Zusammen mit der Netto-Jahresrente stehen ihm dann 16.690 Euro zur Verfügung.
Falls der Arbeitnehmer über den Freibetrag von 6.300 Euro hinzuverdient, kommt es zur Anrechnung auf die Rente. Bei einem angenommenen Jahresverdienst von 15.000 Euro, wird der Freibetrag von 6.300 abgezogen. Das Gehalt abzüglich Freibetrag liegt in diesem Fall bei 8.700 Euro. Davon müssen 40 Prozent, also 3.480 Euro, auf die Rente angerechnet werden. Die Renten von 13.018 Euro wird somit um 3.480 Euro auf 9.538 Euro gekürzt. Die gekürzte Rente und das Gehalt von 15.000 Euro ergeben ein Gesamtbrutto von 24.538 Euro. Nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben verbleiben dem Arbeitnehmer 18.450 Euro.
Bei höheren Hinzuverdiensten bleibt oft nicht wesentlich mehr übrig. In diesem Beispiel liegt das Ergebnis gerade mal 1.490 Euro über dem Ergebnis beim Minijob.
Gibt es Obergrenzen für den Hinzuverdienst?
Ja, es gibt eine Obergrenze. Denn wenn die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre liegt, wird der übersteigende Betrag nicht mehr mit 40 Prozent, sondern zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet.
Checkliste: So prüfen Sie die Flexirente
- Welche Rentenzahlung werde ich zur Regelaltersgrenze erhalten?
- Welche Kürzungen erfolgen bei der vorgezogenen Rente?
- Wie müsste die Sonderzahlung sein, um die Abschläge auszugleichen?
- Will ich in Teilrente gehen oder weiterarbeiten?
- Wie viel kann ich und will ich hinzuverdienen?
- Liegt der Hinzuverdienst über dem Freibetrag von 6.300 Euro?
- Liegt der Hinzuverdienst über meiner individuellen Obergrenze?
- Welche Beträge werden durch den Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet?
- Lohnt sich der Hinzuverdienst oder ist ein Minijob günstiger?
Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten wird der Hinzuverdienst angerechnet. Bei einer vollen Erwerbsminderung dürfen sie täglich unter drei Stunden und bei der teilweisen Erwerbsminderung unter sechs Stunden hinzuverdienen. Bei der vollen Erwerbsminderung gilt die Hinzuverdienstgrenze wie bei der Altersrente, also 6.300 Euro pro Jahr. Übersteigende Beträge werden mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bei der teilweisen Erwerbsminderung erfolgt eine individuelle Berechnung der Hinzuverdienstgrenze.
Arbeitgebervorteile bei der Flexirente
Auch die Arbeitgeber profitieren von der Flexirente. Die Flexirente bietet Anreize, um länger zu arbeiten. Jedes Unternehmen hat damit die Chance, langjährige und erfahrene Mitarbeiter auch über den Rentenbeginn hinaus zu beschäftigen.
Früher in Rente gehen und hinzuverdienen. Die Flexirente macht die Kombination aus Rente und Hinzuverdienst flexibler und einfacher. Mit der Flexirente lassen sich die Altersbezüge aufstocken. Die Hinzuverdienste werden bis zum Freibetrag, der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro, nicht auf die Rente angerechnet. Die übersteigenden Beträge werden bis zur persönlichen Obergrenze nur teilweise angerechnet, und dann vollständig.