Kann ich ohne Rentenabschläge früher in Rente gehen?
Nicht alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse müssen seit der Rentenreform bis zum 67 Lebensjahr arbeiten. Früher in Rente ist möglich - auch ohne Rentenabschläge.
So können zum Beispiel Arbeitnehmer mit dem Geburtsjahr 1946 mit 65 in Rente gehen. Bei allen späteren Geburtsjahren wird das Renteneintrittsjahr stufenweise angehoben. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 dürfen die Rente ohne Abschläge erst mit 67 Jahre beziehen. Wann Sie ohne Rentenabschläge den Ruhestand genießen können, hängt somit in erster Linie vom Geburtsjahr ab.
Früher in Rente ohne Rentenabschläge
Zu jeder Regelung gibt es Ausnahmen. Bei der Rente mit 67 gibt es sogar mehrere Sonderregelungen, nach denen die Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse ohne Abschläge vor 67 in Rente gehen können. Im Artikel Vorzeitiger Ruhestand: Wann können Sie in Rente gehen? haben wir Ihnen Informationen zu den Ausnahmen und Sonderregelungen (Behinderte Menschen, Arbeitslose, besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren etc.) zur Verfügung gestellt.
Früher in Rente mit Rentenabschläge
Greifen die Sonderregelungen und Ausnahmen nicht, dann können Sie nur mit Rentenabschlägen frühzeitig in Rente gehen. Die nachfolgende Infografik Rente vor 67 nur mit Abschlägen zeigt, wie sich die Rentenabschläge beim vorzeitiger Ruhestand auf die Rentenhöhe auswirken können. Wichtig ist zu wissen, dass der Rentenanspruch auf Dauer gekürzt wird und somit zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann.
Strategien zum Ausgleich der Rentenabschläge
Um die finanziellen Einbußen auszugleichen, sollten Sie frühzeitig gegensteuern. So können Sie zum Beispiel die Rentenabschläge durch einmalige Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen, ohne Einkommen die Zeit bis zur regulären Rente aussitzen oder in der Rente Geld dazuverdienen. Eine sehr gute Strategie: Der frühzeitige Aufbau einer zusätzlichen privaten oder/und betrieblichen Altersvorsorge.
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