Vorzeitiger Ruhestand: Wann können Sie in Rente gehen?
Über 50 Prozent der gesetzlichen Rentenversicherten gehen vor der regulären Rentenaltersgrenze in den vorzeitigen Ruhestand. Für jeden Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen sich drei wichtige Fragen: Wie hoch ist wohl meine Rente? Wann kann ich in Rente gehen? Fallen bei einem vorzeitigen Ruhestand Rentenabschläge an?
Wann kann ich in Rente gehen?
Wird von Rente gesprochen, dann meinen viele Verbraucher damit die Altersrente (Regelaltersrente). Um die Altersrente zu erhalten, müssen Sie ein bestimmtes Lebensjahr vollendet haben (reguläres Renteneintrittsalter / Regelaltersgrenze) und eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllen.
Es gibt folgende verschiedene Varianten der Altersrente:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Frauen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
In diesem Artikel wird die Regelaltersrente behandelt und auf die Ausnahmeregelungen der Altersrente für "besonders langjährig Versicherte" und für "langjährig Versicherte" hingewiesen.
Welche Altersgrenze gibt es bei der Regelaltersrente?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wurde von der Politik ab 1. Januar 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Gehen Sie beim Erreichen der regulären Rentenaltersgrenze in die Altersrente, wird der Rentenanspruch ohne Kürzungen ausbezahlt. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 % Abschläge von der Rentenzahlung vorgenommen. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent (= 48 Monate oder 4 Jahre früher in Rente). Nicht einmalig, sondern ein Rentenleben lang.
Die nachfolgende Grafik Rente vor 67 nur mit Abschlägen zeigt, wie sich die Rentenabschläge beim vorzeitiger Ruhestand auswirken können.
Mit welcher Rentenhöhe können Sie rechnen?
Bei der Rentenberechnung wird Jahr für Jahr das Arbeitsentgelt des jeweiligen Versicherten zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Jeder Versicherte in der Rentenkasse erhält, für ein Jahr Beitragszahlung in Höhe des Durchschnittsverdienstes, einen so genannten Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto verbucht. Verdient der Versicherte nur die Hälfte des Durchschnittsverdiensts (Wert für 2015: 34 999 Euro), so bezahlt er auch nur die Hälfte Beitrag und erhält deshalb für das entsprechende Beitragsjahr 0,5 Entgeltpunkte. Die Entgeltpunkte werden gesammelt und ergeben zum Renteneintritt die Rentenzahlung. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem aktuellen Wert eines Entgeltpunktes.
Die nachfolgende Grafik Die Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt die Rentenberechnung nach dem derzeitigen Stand.
- Seite 1: Vorzeitiger Ruhestand: Wann können Sie in Rente gehen?
- Seite 2: Rente mit 63 oder mit 67 (Faken, Tabellen & Tipps)
- Seite 3: Früher in Rente ohne finanzielle Einbußen
- Seite 4: Vorzeitiger Ruhestand: Checkliste, Hinweise & Fahrplan