Rente mit 63 oder mit 67 (Fakten, Tabellen & Tipps)
Nicht geschenkt, sondern verdient. So lautet ein vollmundiger Werbespruch der Bundesregierung zur Rente mit 63. Alle die 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse bezahlt haben, können zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Doch viele Verbraucher haben das neue Rentenpaket falsch verstanden.
Sie wissen nicht, dass die Rente mit 63 nur für die Geburtsjahrgänge bis 1952 möglich ist. Doch dazu später mehr. Bevor Sie sich mit den Ausnahmeregelungen der Rente ab 63 auseinandersetzen, sollten Sie sich mit der Rente mit 67 beschäftigen.
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So funktioniert die Rente mit 67
Ein Rentenanspruch besteht grundsätzlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Das staatliche Rentensystem hat vielfältige Probleme (demographischer Faktor, ausufernder Niedriglohnsektor, höhere Rentenbezugsdauer, atypische Beschäftigungsformen etc.). Letztendlich lässt sich das Kernproblem in einem Satz zusammenfassen: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Renten finanzieren (Generationenvertrag).
Die Politik hat reagiert und lässt das reguläre Renteneintrittsalter, abhängig vom Geburtsjahrgang, schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr ansteigen.
- Renteneintrittsalter für die Geburtsjahrgänge bis 1946
Das Renteneintrittsalter bleibt bei 65 Jahre. Die Geburtsjahrgänge bis 1946 dürfen sich somit noch mit 65 abschlagsfrei in die Rente verabschieden. - Renteneintrittsalter für die Geburtsjahrgänge bis 1947 bis 1963
Ab den Geburtsjahrgängen 1947 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise von Jahrgang zu Jahrgang auf das 67. Lebensjahr an. So erreichen zum Beispiel die Geburtsjahrgänge 1947 erst mit 65 Jahre und 1 Monat und die Geburtsjahrgänge 1948 erst mit 65 Jahre und 2 Monaten das Renteneintrittsalter. Bis 2024 beträgt der Anstieg des Renteneintrittsalter für die jeweiligen Geburtsjahrgänge jeweils einen Monat und ab 2025 bis zum Jahr 2031 jeweils zwei Monate. - Renteneintrittsalter für die Geburtsjahrgänge ab 1964
Im Jahr 2031, also für die Geburtsjahrgänge 1964, ist das Renteneintrittsalter mit 67 Jahre erreicht. Diese Versicherte können nur noch mit 67 regulär in Rente gehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgängen geordnet:
Geburtsjahrgang | Rentenbezug im Alter von |
---|---|
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65+1 Monat |
1948 | 65+2 Monate |
1949 | 65+3 Monate |
1950 | 65+4 Monate |
1951 | 65+5 Monate |
1952 | 65+6 Monate |
1953 | 65+7 Monate |
1954 | 65+8 Monate |
1955 | 65+9 Monate |
1956 | 65+10 Monate |
1957 | 65+11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66+2 Monate |
1960 | 66+4 Monate |
1961 | 66+6 Monate |
1962 | 66+8 Monate |
1963 | 66+10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Lesebeispiel: Die Geburtsjahrgänge von 1960 erreichen das Renteneintrittsalter im Alter von 66 Jahre und 4 Monate. Es erfolgt kein Abschlag von der Rente.
So funktioniert die Rente mit 63
Die Altersrente vor 67 Jahren ist in bestimmten Fällen abschlagsfrei möglich. Wer ohne Abschläge früher in Rente gehe will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen oder zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Behinderte Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch schwerbehinderte und erwerbsgeminderte Angestellte ab 63 Jahren (ohne Abschläge) oder früher (mit Abschlägen) in Rente gehen. - Besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Versicherungszeit) gibt es ab 63 Jahre abschlagsfrei. Doch Vorsicht: Dieses Recht haben aber nur die Geburtsjahrgänge bis 1952. Nur wenn Sie vor 1953 geboren wurden, können Sie die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rente mit 63 auf 65 Jahren. Viele Verbraucher wissen nicht, dass für Geburtsjahrgänge ab 1953 aus der "Rente ab 63", auch bei besonders langjährig Versicherten, schrittweise die Rente ab 65 wird.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anhebung der Rente ab 63:
Geburtsjahrgang | Rentenbezug |
---|---|
1953 | 63 Jahre und 2 Monate |
1954 | 63 Jahre und 4 Monate |
1955 | 63 Jahre und 6 Monate |
1956 | 63 Jahre und 8 Monate |
1957 | 63 Jahre und 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Lesebeispiel: Wer 1960 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er 64 Jahre und 4 Monate alt ist. Die abschlagsfreie Altersrente mit 63 für besonders langjährig Versicherte erhalten nur die Geburtsjahrgänge bis 1952.
Kann jeder vorzeitig in den Ruhestand gehen?
Ja, unabhängig von den Ausnahmeregelungen können Sie auch früher in Rente gehen. Doch es gibt eine Grenze, denn das früheste Renteneintrittsalter liegt bei der Regelaltersrente bei 63 Jahren. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse nachweisen können und einen Rentenabschlag akzeptieren. Denn gehen Sie früher in Rente, dann kürzt die Rentenkasse die Rentenzahlung. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 % Abschläge von der Rentenzahlung vorgenommen. Nicht einmalig, sondern ein Leben lang.
Beispiel: Vorzeitig in Rente (Versicherter - Geburtsjahrgang 1960)
Der Versicherte möchte mit 63 Jahre in Rente gehen, da er 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Sein regulärer Renteneintritt würde bei 66 Jahre und 4 Monate liegen (Rente mit 67). Bei einem vorzeitigen Renteneintritt mit 63 Jahren, muss die Rentenkasse die Altersrente gegenüber dem regulären Renteneintritt, um 40 Monate früher bezahlen.
Somit werden bei unserem Beispiel von der laufenden Rentenzahlung 12 % (40 Monate x 0,3 % Abschlag) abgezogen. Würde die reguläre Altersrente 1.000 Euro betragen, dann erfolgt eine Reduzierung um 12 %. Die Renten für den vorgezogenen Ruhestand beträgt ein Leben lang nur noch 880 Euro. Bei einem angenommenen Lebensalter von 85 Jahren, summieren sich die Rentenkürzungen auf über ca. über 38.880 Euro (27 Jahre x 12 Monate x 120 Euro Kürzung).
Liegen 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse vor, dann würde die Ausnahmeregelung "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" greifen. Die abschlagsfreie Rente ist in diesem Fall für die Geburtsjahrgänge 1960 bereits mit 64 Jahre und 4 Monate möglich. Bei einem Rentenstart mit 63 würde ein Rentenabschlag zur Anwendung kommen. Pro Monat werden 0,3 % Minderung berechnet. Der Zeitraum für die Minderung bezieht sich auf die Regelalterszeit. Die Regelalterszeit beträgt bei den Geburtsjahrgängen 1960 bei 66 Jahre und 4 Monate. Bei einem vorgezogenen Rentenstart mit 63 kommen somit 3 Jahre und 4 Monate bzw. 12 Prozent (0,3 % mal 40 Monate) zum Abzug.
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