Reinheitsgebot beachten
Banken und Versicherungen lassen sich einiges einfallen, um Ihre Finanzprodukte an den Verbraucher zu bringen. Die Werberichtlinien für Banken schreiben vor, dass Produkte und Konditionen eindeutig und nicht-irreführend dargestellt werden müssen. Doch nicht immer kann der Verbraucher erkennen, ob er genau das Produkt kauft, das seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Richtlinien der Finanzaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Banken, Versicherungen, Investmentanbieter etc.) konkrete Umsetzungsrichtlinien für die Produktwerbung erarbeitet. "Mit dem Auslegungsschreiben geben wir den Instituten Leitlinien an die Hand, um künftig eine möglichst einheitliche Beachtung der neuen Regelungen sicherzustellen", so Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor für den Wertpapierbereich.
Redlichkeit, Eindeutigkeit und Nicht-Irreführung
Die Finanzaufsicht möchte erreichen, dass die Werbebotschaften nach den Prinzipien der Redlichkeit, Eindeutigkeit und Nicht-Irreführung gestaltet werden. Der Verbraucher soll die Vorteile, Chancen, Risiken und Nachteile von beworbenen Produkten und Dienstleistungen ohne großen Aufwand erkennen können. Zudem sollen die Gebühren, Provisionen und andere Entgelte klar und eindeutig erkennbar sein. Soviel zur Theorie. In der Praxis werden häufig Produkte und Finanzdienstleistungen mit irreführenden Werbetricks angeboten und Angebote schöngerechnet. Vorsicht: Beachten Sie bei Ihren Geldanlagen das "Reinheitsgebot".
Reinheitsgebot beachten
Was bedeutet das "Reinheitsgebot"? In Bayern gibt es seit 1516 das Reinheitsgebot für Bier. Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, darf nur Gerste, Hopfen und Wasser enthalten. Auch Finanzprodukte sollten nur das enthalten, was drauf steht und in der Werbung versprochen wird. Der Finanzindustrie täte ein "Reinheitsgebot" für ihr Angebot gut. Der Begriff "Reinheitsgebot" soll auf diese zwei wichtigen Punkte hinweisen:
- Klären Sie vor der Geldanlage immer sehr genau die Merkmale (Vorteile, Chancen, Risiken und Nachteile) des angebotenen Produktes.
- Tätigen Sie nur dann eine Geldanlage, wenn das Produkt genau Ihren Vorstellungen entspricht und Ihre Bedarfssituation abdeckt.
Werbetrick am Beispiel Kombi-Produkt
Viele Banken bieten in der Werbung häufig so genannte Kombi-Produkte an. So kann es vorkommen, dass statt der üblichen Festgeldzinsen von 1,2 % für eine Anlagedauer von 12 Monaten plötzlich 3 % als Spar-Kombi-Produkt angeboten werden. Meistens wird ein Festgeld mit einer Anlage in einem Fonds kombiniert. Der Anleger wird mit den 3 % Zinsen für das Festgeld gelockt. Doch das Festgeld mit dem guten Zinssatz kann nur für die Hälfte des Anlagebetrages gezeichnet werden. Denn bei zum Beispiel einem Anlagebetrag von 10.000 Euro werden 5.000 Euro als Festgeld angelegt und 5.000 Euro in einen Fonds mit 5 % Ausgabeaufschlag. Die Bank zahlt für das Festgeld einen Mehrzins von 1,8 %. Das entspricht einem Zinszuschlag für 12 Monate von 90 Euro (= 5.000 Euro x 1,8 %), kassiert aber über den Fonds 250 Euro (= 5.000 Euro x 5 %) an Provision. Doch nicht genug: Die Bank erhält aus der Fondsanlage jährlich Depotgebühren und eine Verwaltungs- und Managementgebühr. Ein lohnendes Geschäft für die Bank, aber nicht für den Anleger, der nur eine Festgeldanlage mit einem guten Zinssatz sucht.
Werbebotschaften der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen sind oft irreführend. Trotz einer Umsetzungsrichtlinie der Bankenaufsicht für die Produktwerbung werden die Produktmerkmale (Vorteile, Chancen, Risiken und Nachteile) nicht immer klar und deutlich dargestellt und häufig Angebote schöngerechnet. Sie sollten bei Ihren Geldanlagen bildlich gesprochen nach einem "Reinheitsgebot" Ausschau halten. Denn wenn Sie die Aufklärung über alle Produktmerkmale einfordern und nur die Anlagen tätigen oder die Finanzprodukt kaufen, die genau Ihren Vorstellungen entsprechen und zu Ihrer Bedarfssituation passen, dann vermeiden Sie Fehler und erreichen sicher Ihre finanziellen Ziele.