Regelaltersrente (Rente mit 67) einfach erklärt (Definition)
Die Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann erst ab Erreichen eines bestimmten Alters, der Regelaltersgrenze, bewilligt werden. Ein Anspruch auf Altersrente besteht zudem erst, wenn der Antragsteller mindestens 5 Jahre (Mindest-Versicherungszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Rente mit 67
Stark sinkende Geburtenraten und der Anstieg der Lebenserwartung hat das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Gleichgewicht gebracht. Die ungünstige demografische Entwicklung (Demographische Wandel in Deutschland) hat dazu geführt, dass durch den Gesetzgeber eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalter erfolgte. Nur noch Versicherte die vor 1947 geboren sind, können ab Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersrente beanspruchen.
Zur Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgängen
Wichtig: Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn zusätzlich zur Erreichung der jeweiligen Altersgrenze die Wartezeit (= Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung) erfüllt wurden.
Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung
Bei der Altersrente muss ein Versicherter 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Zeit wird auch als allge-meine Wartezeit bezeichnet. Neben den Pflichtbeiträgen, die Arbeit-nehmer im Rahmen einer Beschäftigung entrichten, werden auch Kindererziehungszeiten, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten u.a. angerechnet.
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