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Anrechnungszeiten einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Anrechnungszeiten

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Ein Anspruch auf Rente entsteht nur, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Rentenkasse unter anderem die dafür notwendigen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) erfüllt. Je nach Rentenart zählen verschiedene Wartezeiten von 5 Jahren, 20 Jahren, 35 Jahren oder 45 Jahren. Als Wartezeit wird die Zeit der Beitragszahlungen berücksichtigt und sogenannte Anrechnungszeiten.

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen können. Zu den Anrechnungszeiten zählen beispielsweise Zeiten wie Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder Mutterschutz. In diesen Zeiten wird zwar vom Versicherten kein Beitrag in die Rentenkasse bezahlt, aber die Zeiten werden bei den Wartezeiten und Rentenbezugszeiten angerechnet.

Ein Beispiel: Der Angestellte Max Huber hat 43 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Im Laufe seiner Berufstätigkeit war er 2 Jahre unverschuldet arbeitslos. Versicherte die 45 Beitragsjahre in der Rentenkasse nachweisen können, zählen zu den besonders langjährig Versicherten, und können bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Rente mit 63 ist auch für Herrn Huber mit 43 Beitragsjahre möglich, da die Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit berücksichtigt wird.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können folgende Anrechnungszeiten berücksichtigt finden:

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Fazit:
Anrechnungszeiten können die Wartezeit für den Rentenbezug verkürzen. Prüfen Sie in ihrem Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung, ob alle Beitragsjahre und Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden. Fehlende Zeiten sollten Sie der gesetzlichjen Rentenversicherung melden.
Weitere Definitionen aus dem Rentenlexikon:
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Anrechnungszeiten" wurde am 19.08.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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