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Altersteilzeit einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Altersteilzeit

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Unter Altersteilzeit versteht man eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer vorgezogenen Ruhestandslösung. Die Regelung soll eine fließende Überleitung vom Erwerbsleben in den Ruhestand unterstützen. Um die Altersteilzeit nutzen zu können, müssen die Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt sein.

Es gibt verschiedene Modelle zur Altersteilzeit. Sehr beliebt ist das Blockmodell. Dabei wird die Arbeitszeit um die Hälfte vermindert. Die Arbeitnehmer bleiben aber weiterhin versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Das schöne bei diesen Modellen: Der Arbeitgeber stockt das Arbeitsentgelt (Brutto-Teilzeitarbeitsentgelts) um mindestens 20 Prozent auf und bezahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung.

Die Regelungen zur Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) festgelegt. Es gibt jedoch für die Beschäftigten keinen Anspruch auf eine Altersteilzeitregelung. Häufig sind die Modellvarianten im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Altersteilzeit" wurde am 04.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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