Garantiezins einfach erklärt (Definition)
Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland sammeln von ihren Kunden jährlich Milliarden Euro an Beiträgen für bestehende Renten- und Lebensversicherungen ein. Ein Teil der Beiträge, der Sparbeitrag, wird mit einem garantiertem Mindestzins (Garantiezins) verzinst. Wir zeigen Ihnen, wie das mit dem Garantiezins funktioniert und warum nur ein Teil Ihres Geldes damit verzinst wird.
Was ist der Garantiezins bei Lebens- und Rentenversicherungen?
Die Lebens- und Rentenversicherungen garantieren ihren Kunden beim Abschluss einer neuen Renten- und Lebensversicherung eine Mindestverzinsung (Garantiezins). Der Garantiezins ist die Verzinsung auf den Sparbeitrag. Er wird für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert.
Werden alle meine Einzahlungen mit dem Garantiezins verzinst?
Leider nicht. Vom Beitrag für eine Renten- und Lebensversicherung gehen die Kosten für Provisionen, Verwaltung und Risikoprämien ab. Nur der restliche Betrag steht für den Kapitalaufbau zur Verfügung. Die nachfolgende Infografik "Was vom Lebensversicherungsbeitrag für das Sparen übrigbleibt" zeigt, dass nur ca. 70 bis 80 % Ihrer Einzahlungen tatsächlich in den Spartopf kommen. Nur dieser Sparanteil wird mit dem Garantiezins verzinst. Den Rest beansprucht die Versicherungsgesellschaft für ihre Kosten und Aufwendungen.
Gilt der Garantiezins auch für Riester- und Rürup-Verträge?
Der Garantiezins gilt auch für alle Riester- und Rürup-Verträge. Für Riester-Verträge gibt es noch eine zusätzliche Garantie. Neben dem Garantiezins müssen zum Vertragsablauf mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Auszahlung kommen.
Wer bestimmt den Garantiezins bei Lebens- und Rentenversicherungen?
Der bei Vertragsabschluss gültige Garantiezins ist für die jeweilige Police bindend und ändert sich während der Laufzeit des Vertrages nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt bei Bedarf bzw. veränderten Marktbedingungen einen neuen Garantiezins vor. Diese Vorschläge werden geprüft und letztendlich vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Für bestehende Verträge ändert sich dabei nichts, da der neue Garantiezins immer nur für Neukunden gültig ist.
Der Garantiezins ist die Verzinsung auf den Sparbeitrag bei Lebens- und Rentenversicherungen. Die Versicherungsgesellschaften garantieren ihren Kunden diesen Mindestzins beim Vertragsabschluss. Lebensversicherungskunden können davon ausgehen, dass von Ihren monatlichen Einzahlungen je nach Police nur ca. 70 - 80 Prozent angelegt werden. Nur dieser Sparbeitrag wird mit dem Garantiezins verzinst. Der Rest wird von der Versicherungsgesellschaft für die Verwaltungs-, Risiko- und Provisionskosten beansprucht.