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Grundrente im Überblick: Anspruch & Einkommensprüfung

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Sozialleistung ohne umfassende Anspruchs- und Bedürftigkeitsprüfung oder ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung? Die unterschiedlichsten Meinungen und Ansichten prallen bei der Grundrente aufeinander. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Fakten zur Grundrente kennen. Hier erhalten Sie hilfreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Idee steckt hinter der Grundrente?

Viele Menschen können in Deutschland von ihrer Rente im Alter nicht leben. Betroffen sind häufig Menschen mit gering bezahlten Jobs. Ihre Rente reicht zum Leben nicht, obwohl sie über 35 Jahre gearbeitet und Beiträge zur Rentenkasse entrichtet oder soziale Leistungen (Pflege von Angehörigen, Kindererziehung etc.) erbracht haben.

Bis jetzt bekommen diese Betroffenen eine bedarfsorientierte Zahlung als Grundsicherung. Doch bevor diese Unterstützung zur Auszahlung kommt, müssen als Erstes die eigenen Ersparnisse und Rücklagen aufgebraucht werden. Zudem bekommen diese Personen nicht mehr Geld, als wenn sie gar nicht gearbeitet oder keine Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hätten. Diese Ungerechtigkeit soll die Grundrente ausgleichen.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Alle Ruheständler, die ein Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nur wenig Rente bekommen, sollen im Alter von der Grundrente profitieren.

Die Einzelheiten und Eckpfeiler zur neuen Sozialleistung:
  • Die Grundrente wird ab Januar 2021 als Rentenaufschlag bezahlt.
  • Die neue Rente erhält, wer mindestens 35 Jahre Beitragszahlung (Grundrentenzeit) in die Rentenkasse geleistet hat. Teilzeitarbeit, Kindererziehung, Pflege und rentenrechtliche Zeiten (Krankheit und Rehabilitation) zählen mit.
  • Die Auszahlung der Grundrente erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.
  • Die im Erwerbsleben gesammelten Rentenpunkte bestimmen die Höhe der Grundrente.

Wie erfolgt die Einkommensprüfung?

Die Anspruchsberechtigung soll durch eine einfache und unbürokratische Einkommensprüfung erfolgen. Dabei werden Freigrenzen für Alleinstehende (1.250 Euro) und Paare (1.950 Euro) und ein Freibetrag beim Wohngeld berücksichtigt. Die Grundrente wird ohne Nachweis bezahlt. Die Anspruchsberechtigung wird durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzamt ermittelt.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Die Finanzierung der Grundrente soll ohne Beitragserhöhung zur Rentenkasse erfolgen. Der Staat will die Gelder für die Grundrente durch höhere Steuerzuschüsse und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aufbringen.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Fazit:
Die Grundrente wird kommen und als neue Sozialleistung für ca. 1,5 Millionen Betroffenen (Frauenanteil: ca. 80 Prozent) mehr Rentengerechtigkeit schaffen. In erster Linie soll die Grundrente die Arbeitnehmer belohnen, die trotz jahrelanger Beitragzahlungen in die Rentenkasse nur eine Rente auf Grundsicherungsniveau (Hartz IV für Rentner) erhalten. Es wird die Arbeitsleistung der Menschen gewürdigt, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben und nur wegen ihren gering bezahlten Jobs von der Rente allein nicht leben können.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Grundrente im Überblick: Anspruch & Einkommensprüfung" wurde am 02.12.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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