Pflege von Angehörigen: So steigt die gesetzliche Rente
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass in der Alten- und Krankenpflege deutschlandweit mehr als 25.000 Fachkräfte fehlen und rund 10.000 Stellen für Hilfskräfte nicht besetzt sind. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt von Jahr zu Jahr. Immer häufiger werden diese Menschen zu Hause versorgt. Die Pflege wird von der Rentenkasse belohnt. Was Sie zur neuen Pflegereform wissen sollten.
Wer bekommt Rentenpunkte gutgeschrieben?
Wer Angehörige oder Freunde ehrenamtlich pflegt oder versorgt, bekommt Rentenpunkte auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Mehr Rentenpunkte führen zu einer höheren Rentenanwartschaft. Die Höhe der Anwartschaft hängt vom zeitlichen Einsatz der Pflege ab. Erfolgt die Pflege allein oder mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste? Auch der Pflegegrad spielt bei der Berechnung der Rente eine Rolle.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Diese Voraussetzungen sind notwendig, damit Sie mehr Rente bekommen:
- Es darf keine erwerbsmäßige Pflege vorliegen.
- Die Pflegezeit muss mindestens 10 Stunden pro Wochen betragen.
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
- Die Pflegenotwendigkeit muss der Medizinische Dienst (MDK) feststellen.
- Der Pflegebedürftige muss Anspruch aus einer Pflegeversicherung haben.
- Pfleger dürfen maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig oder selbständig beruflich tätig sein.
- Pflegende sollten sich in jedem Fall von den Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Wie wird die Rentenanwartschaft bei der Pflege berechnet?
Bei der Formel zur Berechnung der Rentenansprüche sind zwei Faktoren von Bedeutung: Welche Pflegeleistungsart wird bezogen und wie hoch ist der Pflegegrad. Auf Basis dieser beiden Faktoren wird die Höhe der Rentenbeiträge berechnet, die von der Pflegeversicherung auf ihr Rentenkonto bezahlt werden.
Die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen oder lieb gewonnenen Menschen wird belohnt. Wer pflegt bekommt Rentenpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Damit steigt ohne eigene Beitragszahlungen der Rentenanspruch. Wie hoch die Rente steigt, hängt vom Umfang der Pflegetätigkeit und dem Pflegegrad ab.