Grundsicherung: Voraussetzung, Anspruch und Höhe
Das Sozialgesetzbuch regelt, dass jeder Mensch in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Grundsicherung besitzt. Doch diese Form der Sozialhilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer Anspruch auf finanzielle Hilfe besitzt, in welcher Höhe die Grundsicherung bezahlt wird und wie Sie den Zuschuss zur Rente erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum gibt es die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und soll den notwendigen Lebensunterhalt bei einer Hilfsbedürftigkeit im Alter oder bei Erwerbsminderung und bei anderen Sozialfällen abdecken. Sie ist eine bedarfsorientierte und damit in der Höhe individuelle Sozialleistung.
Weshalb ist die Grundsicherung eine bedarfsorientierte Leistung?
Die Höhe der Grundsicherung ist vom monatlichen Finanzbedarf des Antragstellers und seinem Einkommen abhängig. Zu den individuellen Kosten zählen zum Beispiel angemessene Wohnungskosten, Lebenshaltungskosten und möglicherweise ein persönlicher Mehrbedarf (z.B. Kosten wegen einer chronischen Krankheit).
Welche Formen von Grundsicherungen können beantragt werden?
Hilfebedürftige Bürger, die aus eigener Kraft ihren angemessenen Lebensunterhalt nicht finanzieren können, haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Häufig wird in diesen Fällen die Grundsicherung gewährt. Dabei unterscheidet das Sozialamt folgende Formen der Grundsicherung:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistung kann ab dem vollendetem 65. Lebensjahr beansprucht werden. Personen mit einer dauerhaften Erwerbsminderung können den Antrag ab dem 18. Lebensjahr stellen. Diese Form der Grundsicherung endet mit dem 67. Lebensjahr (Bezug der Altersrente). - Grundsicherung wegen wirtschaftlicher Not
Bürger, die sich in einer sozialen Notlage befinden, weil Sie mit eigenen finanziellen Mitteln die Miete nicht mehr bezahlen können oder nicht über das Geld für den täglichen Bedarf (Lebensmittel) verfügen, können wegen wirtschaftlicher Not die Grundsicherung beantragen.
Wer besitzt einen Anspruch auf Grundsicherung?
Nach dem Sozialgesetzbuch hat grundsätzlich jeder hilfsbedürftige Bürger einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter, bei andauernden Erwerbsminderung sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten besteht, ergibt eine Berechnung des Sozialamtes.
Wie wird der Anspruch auf Grundsicherung festgestellt?
Bei der Berechnung der Grundsicherung werden der persönliche monatliche Bedarf und die Einkünfte des Antragstellers gegenübergestellt. Außerdem wird das vorhandene Vermögen berücksichtigt. Nur wenn die Einkünfte geringer als der angemessene Bedarf ausfallen, besteht die Möglichkeit soziale Hilfe zu erhalten.
In welcher Höhe wird Grundsicherung bezahlt?
Wurde ein Anspruch auf Grundsicherung ermittelt, wird die Differenz zwischen den Einkünften und dem angemessenen Finanzbedarf bezahlt. Daneben kann eine Prüfung erfolgen, ob und inwieweit unterhaltspflichtigen Verwandten (Kinder, Eltern) einen Beitrag zur Hilfe leisten können bzw. müssen.
Wo kann man die Grundsicherung beantragen?
Da die Grundsicherung eine staatliche Sozialleistung darstellt, müssen Sie den Antrag beim zuständigen örtlichen Sozialamt stellen. Vereinbaren Sie am besten einen Termin und lassen Sie sich dort beraten. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts erhalten Sie persönliche Hilfe und Unterstützung beim Antrag auf Grundsicherung.
Sozialhilfe in Deutschland bekommt jeder Bürger, wenn das vorhandene Geld oder die Einkünfte nicht zum Leben ausreichen und Andere (Rentenversicherung, Pflege-/Krankenkasse und unterhaltspflichtige Angehörige) nicht helfen können. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Hilfsbedürftige einen Zuschuss zur Rente erhalten. Die Höhe und den Anspruch ergeben sich aus einer Berechnung des zuständigen Sozialamtes. Hierbei werden alle Einkünfte den angemessenen Lebenshaltungskosten gegenüber gestellt.