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Betriebsrente 2019: Alle Änderungen im Überblick

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) macht die Betriebsrente zu einer lukrativen Form der Altersvorsorge. Ab diesem Jahr können Arbeitnehmer Zuschüsse vom Chef kassieren. Ein Überblick zu den neuen Regeln der betrieblichen Altersvorsorge.

Warum das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Die staatliche Rente steht vor großen Herausforderungen: Der demografische Wandel fordert unser Sozialsystem und die klammen Rentenkassen. Die staatliche Rente kann den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern. Eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente ist notwendig, wenn Sie im Alter ohne finanzielle Probleme leben möchten. Aus diesem Grund fördert der Staat die private und die betriebliche Altersvorsorge. Mit dem neuen Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) will die Bundesregierung noch mehr Arbeitgeber von der Betriebsrente überzeugen.

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmer Zuschüsse zahlen

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab 2019 Zuschüsse bei Neupolicen zu bezahlen. Denn ab sofort wird bei Policen mit Entgeltumwandlung ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent fällig. Diese Regelung soll dazu führen, dass mehr Beschäftigte diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Denn aktuell besitzen nur etwa 60 Prozent aller Beschäftigten eine Betriebsrente.

Zusätzliche Förderung von Geringverdiener

Viele Geringverdiener haben keine betriebliche Absicherung. Deshalb fördert die Bundesregierung zusätzlich Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von maximal 2.200 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann der Zuschuss des Arbeitgebers mit der Lohnsteuerschuld verrechnet werden. Informieren Sie sich beim Betriebsrat oder Arbeitgeber über diese Möglichkeit.

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Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die nachfolgende Infografik zeigt, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und welche Vorteile die Arbeitnehmer dabei haben.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Infografik: "So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)" Infografik herunterladen
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Bisher profitierten die Arbeitnehmer davon, dass der Sparbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt bezahlt wurde, was zu Einsparungen bei der Steuer und den Sozialabgaben führt. Ab 2019 kommt ein weiterer Vorteil dazu: Der Arbeitgeber wird einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts bezahlen und zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abführen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Für die Betriebsrente werden fünf Durchführungswege angeboten. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Im Video: Wie die Betriebsrente funktioniert und welche Durchführungswege angeboten werden.

Wie kann ich von der neuen Betriebsrente profitieren?

Die neuen Regelungen betreffen nur die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Den Zuschuss gibt es nur auf neue Policen mit Entgeltumwandlung. Bei den bereits bestehenden Verträgen wird die Neureglung ab dem 01. Januar 2022 in Kraft treten.

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber bei der Betriebsrente?

Auch Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da sie nur die Hälfte der sonst üblichen Sozialabgaben bezahlen. Die betriebliche Altersvorsorge nutzen viele Arbeitgeber zudem zur Mitarbeiterbindung. Hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen können damit ihren Beschäftigen einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Zudem haften die Unternehmen nicht mehr für die späteren Betriebsrentenzahlungen.

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Fazit:
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen und für das Alter eine Zusatzrente aufbauen. Das ist gut so, denn die gesetzliche Rente wird im Alter häufig nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver werden. Der Arbeitgeber zahlt künftig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Betriebsrente 2019: Alle Änderungen im Überblick" wurde am 14.01.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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