Wohn-Riester: So funktioniert die neue Förderung
Ab Januar 2014 können viele Hauseigentümer und Eigentümer von Eigentumswohnungen bestehende oder neue Finanzierungen mit der neuen Riester-Förderung deutlich attraktiver gestalten. Wohn-Riester ist und bleibt für Eigenheimbesitzer interessant und lohnt sich immer mehr.
Schulden schneller wegriestern
Wer bereits im eigenen Heim wohnt, kann jetzt die Eigenheimrente auch für das bestehende Objekt einsetzen. Ein angespartes Guthaben auf einem Riester-Vertrag konnte bisher nur für den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses verwendet werden. Ab 2014 kann damit auch die Entschuldung eines bestehenden Darlehens erfolgen. Das lohnt sich. Denn bestehende Schulden zu tilgen, statt in Riester-Verträgen mit mageren Zinsen zu sparen, ist attraktiv und bringt höhere Renditen. Neu ist auch, dass Eigenheimbesitzer das Riester-Guthaben für einen altersgerechten Umbau verwenden können.
Wechsel in die Einmalbesteuerung jederzeit möglich
Egal welchen Riester-Vertrag Sie haben, jeder Riester-Sparer muss im Rentenalter für die geförderten Beträge Steuern zahlen. Auch Eigenheimbesitzer müssen alle geförderten Beträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Damit das möglich ist, verbucht die Zentrale Zulagenstelle alle geförderten Beträge auf einem fiktiven Wohnförderkonto. Das fiktive Guthaben wird jährlich mit 2 Prozent verzinst. Im Rentenalter muss der Vertragsinhaber das gesamte Guthaben versteuern. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Das Guthaben wird ab dem Rentenbeginn in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuert oder das Guthaben wird in einer Summe versteuert. Bei der Einmalbesteuerung erhält der Vertragsinhaber einen Rabatt von 30 Prozent und muss nur 70 Prozent des Guthabens für die Steuer ansetzen. Neu ist ab Januar 2014, dass ein Wechsel von der jährlichen zur Sofortbesteuerung jederzeit möglich ist. Ein Wohn-Riester-Sparer muss sich nicht mehr zum Rentenbeginn für die Besteuerungsart entscheiden, sondern kann auch später noch zur Einmalbesteuerung wechseln. Die meisten Rentnern fahren besser, wenn Sie mit der jährlichen Versteuerung starten und dann später in die Einmalbesteuerung wechseln.
Mehr Zeit beim Objektwechsel
Verkauft ein Eigenheimbesitzer eine mit Riester geförderte Immobilie, muss er die geförderten Beträge in einen Riester-Vertrag einzahlen oder ein neues Eigenheim erwerben. Dazu hatte er ein Jahr vor und vier Jahre nach dem Auszug aus dem Eigenheim Zeit. Der Zeitraum wurde jetzt auf zwei Jahr vor und fünf Jahre nach dem Auszug ausgedehnt.
Infografik zu Wohn-Riester und der neue Eigenheimrente
Die Riester-Förderung eignet sich für Hauseigentümer hervorragend um Schulden schneller zu tilgen. Mit dem neuen Wohn-Riester können Hauseigentümer und Eigentümer von Eigentumswohnungen bestehende oder neue Finanzierungen deutlich attraktiver gestalten. Die nachfolgende Infografik zeigt Ihnen wie die Wohn-Riester-Förderung funktioniert und wie attraktiv die Förderung ist.