Waisenrente: Ratgeber zur Halbwaisenrente bzw. Vollwaisenrente
Die gesetzliche Rentenkasse zahlt im Todesfall für Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, wenn ein Elternteil verstorben ist oder gar beide sterben. Wer hat Anspruch auf eine Halb- und Vollwaisenrente? Wo muss der Antrag auf eine Waisenrente gestellt werden? Wie berechnet sich die Höhe der Rentenzahlungen? Dieser kleine Ratgeber erklärt das Wichtigste zur Waisenrente.
Wer bekommt eine Waisenrente?
Beim Tod der Mutter oder des Vaters hilft die Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen, um die Sorgen über die künftige finanzielle Lage zu mildern. Kinder unter 18 Jahre können eine Waisenrente bekommen.
Waisenrente: Bei Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr
Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, leistet den Freiwilligendienst oder ist behindert, dann kann die Zahlung auch bis zum 27. Lebensjahr erfolgen.
Wer bekommt eine Halb- und Vollwaisenrente?
Lebt noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil, dann wird eine Halbwaisenrente gezahlt. Die Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt.
Wie berechnet sich die Höhe einer Halb- und Vollwaisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Rente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch.
- Rechenbeispiel Halbwaisenrente: Stirbt der Mutter, die einen Rentenanspruch von 1.500 Euro hatte, dann beträgt die Halbwaisenrente 150 Euro.
- Rechenbeispiel Vollwaisenrente: Sterben beide Elternteile und hatte der Vater einen Rentenanspruch von 2.500 Euro, dann beträgt die Vollwaisenrente 500 Euro (20 Prozent aus 2.500 Euro).
- Zuschlag / Abschlag: Hinzu kommt noch ein Zuschlag, der die rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils berücksichtigt. Sind die Eltern vor dem 65. Lebensjahr gestorben, müssen die Waisen oder Halb-waisen einen Abschlag von der Rente hinnehmen. Die maximale Höhe beträgt maximal 10,8 Prozent.
Bekommen nur leibliche Kinder eine Waisenrente?
Nicht nur die leiblichen oder adoptierten Kinder können eine Waisenrente bekommen. Es sind auch Stiefkinder und Pflegekinder berechtigt, wenn Sie im Haushalt des Verstorbenen lebten. Selbst Enkel und Geschwister haben fallbezogen einen Leistungsanspruch.
Werden Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?
Seit dem 01. Juli 2015 wird auf die Waisenrente keine eigenes Einkommen der Kinder (zum Beispiel MiniJobs, Ferienarbeiten etc.) mehr angerechnet. Eigene Einkommen der Waisen bleiben somit vollständig unberücksichtigt und die Rente wird voll gezahlt.
Wie wird die Waisenrente beantragt?
Renten werden nicht automatisch bezahlt. Deshalb muss auch die Halb- und Vollwaisenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, müssen Sie das Formular "Antrag auf Hinterbliebenenrente" von der Rentenversicherung anfordern oder sich als Download beschaffen. Dem Antrag müssen Sie für jedes Kind die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde beifügen.
Ab wann beginnt die Waisenrente?
Falls der Verstorbene bereits eine eigene Rente erhielt, erfolgt die Zahlung der Waisenrente frühestens einen Monat nach dem Sterbemonat. War der verstorbene Elternteil noch nicht im Ruhestand, dann wird die Waisenrente ab dem Todestag bezahlt. Da die Rente erst noch beantragt werden muss und die Hinterbliebenen häufig nicht sofort dazu kommen, wird die Rente rückwirkend für bis zu zwölf Monate gezahlt.
Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer
Beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners, kann der überlebende Partner einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente haben. Weitere Informationen zur Witwen- oder Witwerrente finden Sie hier: Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie!
Private Absicherung der Familie
Bei einem Todesfall wird den Hinterbliebenen viel abverlangt - Bestattung organisieren, Verwandte informieren, Leistungen beantragen, Urkunden beibringen und vieles mehr. Neben den emotionalen Schmerzen besteht häufig die Angst, wie es um die finanzielle Zukunft der Familie bestellt sein wird. Partner, die für sich und die Familie Verantwortung übernehmen, denken frühzeitig an einen sinnvollen und optimalen Hinterbliebenenschutz. Eine umfassende Absicherung ist notwendig, da die Leistungen aus der Rentenkasse nicht ausreichen.
Welche Produkte eignen sich für den privaten Hinterbliebenenschutz?
Grundsätzlich können Sie mit jedem Vermögenswert die finanzielle Zukunft der Familie sichern. Die klassischen Produkte zur Absicherung der Familie bzw. Hinterbliebenen: Die Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung. Ein Risikolebensversicherung bezahlt im Todesfall eine vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten. Mit einer Sterbegeldversicherung wird im Todesfall eine kleine Summe gezahlt, um die Angehörigen von den finanziellen Kosten der Bestattung zu entlasten.
Im Todesfall reichen die Leistungen aus der Rentenkasse zur Absicherung der Familie nicht aus. Gerade die Waisenrente ist sehr gering und zeitlich beschränkt. Ohne eine private Absicherung drohen finanzielle Probleme, wenn der Haupternährer einer Familie stirbt. Kredite, Ausgaben für das tägliche Leben, Kosten für die Erziehung und Ausbildung der Kinder und vieles mehr - die laufenden Zahlungen, Lebenshaltungskosten und etwa ein Darlehen für ein Haus müssen weiter bedient werden. Eine zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen ist unverzichtbar, um die finanzielle Zukunft der Familie zu sichern. Ein Klassiker für eine private Absicherung der Hinterbliebenen ist die Risikolebensversicherung.