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Grundsicherung im Alter: Wer hat Anspruch?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Grundsicherung im Alter ist eine Hilfe für Rentner. Denn wenn die Rente im Alter nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Hier erfahren Sie, wie die Grundsicherung funktioniert, wer Anspruch auf diese Sozialleistung besitzt und wie Sie den Zuschuss zur Rente erhalten.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsicherung im Alter kann jeder beantragen. Egal ob Sie eine Altersrente, eine Rente bei voller Erwerbsminderung oder keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Entscheidend ist, ob Ihre Einkünfte und das Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Bei voller Erwerbsminderung müssen die Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und bei der Altersgrundsicherung die für den Antragsteller geltende Altersgrenze erreicht haben.

Ab welchem Einkommen wird die Grundsicherung bezahlt?

Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger bezahlt. Ein Anspruch auf Grundsicherung wird individuell geprüft und berechnet. Als Anhaltspunkt kann man sagen, wenn das gesamte Einkommen unter 865 Euro liegt, ist ein Anspruch auf Grundsicherung sehr wahrscheinlich. Nur wenn Sie einen angemessenen Bedarf nicht selbst durch bestehendes Einkommen und Vermögen bestreiten können, wird Grundsicherung bezahlt. Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt wiederum vom eignen Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Partners ab.

Wofür wird die Grundsicherung bezahlt?

Die Grundsicherung soll den Bedürftigen helfen, die notwendigen monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. Hierzu gehören unter anderem Aufwendungen für Bekleidung, Wohnungsmiete, Nebenkosten, Heizung, Reparaturen, und angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

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Müssen Kinder oder Eltern für die Grundsicherung aufkommen?

Kindern und Eltern bleiben bei der Grundsicherung außen vor, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Beziehen die Angehörigen Einkommen, die über dieser Grenze liegen, wird keine Grundsicherung bezahlt.

Wie wird die Höhe der Grundsicherung im Alter ermittelt?

Der Berechnung erfolgt nach folgendem Schema:

  1. Ermittlung des notwendigen und angemessenen Bedarfs
  2. Einkommens- und Vermögensermittlung
  3. Prüfung, ob der Bedarf nicht aus dem Einkommen/Vermögen bestritten werden kann.
  4. Prüfung ob Anspruch auf Erstattung eines Fehlbetrag besteht.

Die Berechnung und Bedarfsermittlung ist sehr individuell. Lassen Sie sich deshalb beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes oder bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Wie und wo kann ich die Grundsicherung beantragen?

Die Sozialleistung auf Grundsicherung kann beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes oder auch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, wird die Grundsicherung rückwirkend zum Antragsmonat bezahlt. Die Grundsicherung wird 12 Monate bezahlt, dann wird die Bedürftigkeit erneut durch einen neuen Antrag geprüft. Bei einem ununterbrochen Auslandaufenthalt, der länger als vier Wochen anhält, wird die Zahlung eingestellt.

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Fazit:
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die Rentnern oder Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente helfen soll, einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Falls das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die notwendigen Kosten für das alltägliche Leben zu tragen, kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Grundsätzlich kann man sagen, dass das gesamte Einkommen unter 865 Euro liegen muss, um einen Anspruch auf Grundsicherung zu besitzen. Der Anspruch wird vom zuständigen Sozialamt geprüft und entschieden.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Grundsicherung im Alter: Wer hat Anspruch?" wurde am 11.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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