Arbeiten als Rentner: So viel dürfen Sie hinzuverdienen
Ein Großteil der Rentenversicherten arbeitet nicht bis zum regulären Renteneintritt. Viele Menschen wollen früher in Rente gehen und die Freizeit genießen. Doch nicht alle Frührentner können sich den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben leisten und arbeiten neben der Rente weiter. Doch was dürfen Rentner hinzuverdienen? Ab welchem Einkommen wird die Rente gekürzt und lohnt sich ein Hinzuverdienst?
Welche Optionen haben Sie für die Frührente?
Wenn Sie frühzeitig aus dem Berufsleben aussteigen wollen, müssen Sie folgende Ausstiegsoptionen erfüllen:
- 45 Versicherungsjahre: Versicherte die 45 Versicherungsjahre aufweisen, können ohne Rentenkürzungen früher in Rente gehen.
- 35 Versicherungsjahre: Für die Frührente reichen auch 35 Versicherungsjahre. Doch in diesen Fällen wird die Rente deutlich durch Abschläge gekürzt. Pro Monat früher in Rente erfolgt eine Rentenkürzung um 0,3 Prozent – lebenslang.
- Altersteilzeit: Besonders große Firmen bieten Ihren Mitarbeitern häufig attraktive Regelungen zur Altersteilzeit an.
- Hinzuverdienst: Frührentner können sich zur Rente etwas hinzuverdienen, doch es kann eine Anrechnung auf die Rente erfolgen.
Zu erwähnen ist noch, dass schwerbehinderte Versicherte mit geringen Abzügen früher in Rente gehen können.
Wenn Sie die Frührente planen, dann werden Sie auf unserer Seite Früher in Rente viele hilfreiche Informationen finden.
Das Video "Früher in Rente" zeigt, welche Geburtsjahrgänge wann in Rente gehen können und welche Rentenabschläge dabei anfallen.
Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?
Frührentner dürfen Rente und Arbeit kombinieren. Viele müssen neben der Rente noch arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Einige machen es, weil Sie Spaß an der Arbeit haben. Der Hinzuverdienst kann sich jedoch negativ auf die Rente auswirken, wenn bei hohen Einkommen netto nicht viel übrigbleibt. Denn alle Einkommen, die über der Freigrenze von 6.300 Euro liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rentenzahlung angerechnet.
Welche Einnahmen werden bei der Freigrenze angerechnet?
Es werden nur die Einnahmen aus Arbeitseinkommen angesetzt. Einkommen aus vermieteten Immobilien oder aus Kapitalanlagen bleiben unberücksichtigt. Auch Minijobs oder 450-Euro-Jobs haben keine Auswirkung. Hier liegen die Einkommen unter der Freigrenze.
Frührentner dürfen zur Rente noch was hinzuverdienen. Häufig bleibt Netto weniger von einem hohen Zusatzeinkommen übrig, da Einkommen über der Freigrenze von 6.300 Euro im Jahr zu einer Rentenkürzung führen. Wenn Sie die Teilrente in Kombination mit einem Hinzuverdienst planen, sollten Sie eine qualifizierte Rentenberatung aufsuchen.