Rentenbeginn einfach erklärt (Definition)
Versicherte der Rentenkasse können die Altersrente beantragen, wenn Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist das Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Die Rentenzahlung wird erst ab dem Antragsmonat geleistet und sollte spätestens innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen.
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Die Altersrente wird nach Beantragung mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezahlt. Die Altersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Für alle ab 1963 Geborenen wird die reguläre Regelaltersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres bezahlt. Diese Tabelle zeigt, wie die Regelaltersgrenze stufenweise nach Geburtsjahrgängen angehoben wird.
Wie wirkt sich ein späterer oder früherer Rentenbeginn auf die Rente aus?
Versicherte der Rentenversicherung können die Altersrente vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen.
- Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze:
Geht ein Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, wird für jeden Monat Frührente die Rentenzahlung um 0,3 Prozent gekürzt. - Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze:
Der Rentenanspruch erhöht sich um 0,5 Prozent pro Monat, falls die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird.
Nicht nur die Abschläge bzw. Aufschläge verändern die Höhe der Rentenzahlung, sondern auch die Beitragszahlungen in die Rentenkasse. Arbeitet ein Versicherter länger als notwendig bzw. nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, werden von ihm und vom Arbeitgeber weiter Beiträge an die Rentenversicherung überwiesen. Diese Zahlungen führen zu einem höheren Rentenanspruch. Der umgekehrte Effekt tritt bei einer frühzeitigen Rente ein.
Die Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland (demografische Entwicklung) hat dazu geführt, dass immer weniger junge Arbeitnehmer mit ihren Beitragszahlungen für die Altersrente aufkommen sollen. Zudem gibt es immer mehr Rentnern. Um die Rentenkasse nachhaltig zu stabilisieren, wurde die Rente mit 67 eingeführt. Der reguläre Rentenbeginn liegt für alle ab 1960 Geborenen jetzt bei 67 Jahre.