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Rentner mit Minijob: Das müssen Sie wissen!

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

In Deutschland wollen oder müssen immer mehr Rentner durch einen Minijob ihre Rente aufbessern. Lassen sich Rente und Hinzuverdienst miteinander verbinden? Gibt es Grenzen für den Hinzuverdienst und ist dieser steuerfrei? Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Minijob wissen müssen.

Darf ich als Rentner zur Rente etwas dazuverdienen?

Sie sind bereits in Rente, wollen aber noch arbeiten und mit dem Geld die Rente aufbessern? Grundsätzlich dürfen Sie als Rentner einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, müssen dabei aber ein paar wichtige Punkte beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen kürzt der Hinzuverdienst die Rente oder ist steuerpflichtig.

Wie hoch darf der Hinzuverdienst aus einem Minijob für Rentner sein?

Die Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes hängt vom Lebensalter ab. Dabei gelten folgende zwei Grundregeln:

Regel 1: Die Regelaltersgrenze wurde bereits erreicht

Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen. Es besteht für diese Rentner zudem keine Meldepflicht beim Rentenversicherungsträger und es werden keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Der Hinzuverdienst kann aber zu einer höheren Steuerzahlung führen.

Regel 2: Vorgezogene Altersrente

Haben Rentner dagegen die Regelaltersgrenze der Altersrente noch nicht erreicht, gelten beim Hinzuverdienst besondere Regelungen. Bei einer vorgezogenen Altersrente wird der Hinzuverdienst nach bestimmten Regeln bei der Rente angerechnet. Über die Höhe der Anrechnung entscheidet die Hinzuverdienstgrenze bzw. die Höhe des sogenannten Hinzuverdienstdeckels.

Unser Tipp: Wenn Sie die vorgezogene Altersrente beanspruchen und einen Minijob ausüben, dann sollten Sie sich immer beraten lassen.
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Wie hoch ist der Hinzuverdienstdeckel?

Beim Hinzuverdienstdeckel handelt es sich um eine individuelle Höchstgrenze, die aus dem Einkommen der letzten 15 Monate vor dem Rentenbeginn berechnet wird. Diese Grenze soll bei der vorgezogenen Rente verhindern, dass durch die Kombination Rente und Hinzuverdienst ein höheres Einkommen als vor dem Rentenbezug erzielt wird. Liegt der Hinzuverdienst über dieser Grenze oder über den Hinzuverdienstdeckel, erfolgt eine teilweise oder vollständige Anrechnung des Hinzuverdienstes bei der Rente.

In welcher Höhe wird der Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet?

Die Höhe der Rentenanrechnung hängt von folgenden Bedingungen ab:

Ein Beispiel zum Hinzuverdienstdeckel:
Der Hinzuverdienst übersteigt die Hinzuverdienstgrenze um 12.000 Euro, aber nicht den individuell berechneten Hinzuverdienstdeckel. 40 Prozent des übersteigenden Betrages sind 4.800 Euro. Hiervon wird ein Zwölftel, also 400 Euro, auf die Rente angerechnet. Beträgt die Rente 850 Euro, vermindert sich die monatliche Rentenzahlung auf einen Betrag von 450 Euro (850 Euro Rente minus 400 Euro Anrechnung).

Welche Einnahmen zählen zum Hinzuverdienst?

Unter dem Hinzuverdienst versteht man alle Bruttoeinnahmen im Rahmen einer Beschäftigung. Dazu zählt auch der steuerrechtliche Gewinn aus einer Selbständigkeit, einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft.

Was versteht man unter einem Minijob?

Unter einem Minijob wird eine Tätigkeit verstanden, bei der eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, das Entgelt eine bestimmte Summe nicht übersteigt oder der Job nur von kurzer Dauer ist. Im täglichen Sprachgebrauch wird der Minijob auch als 450-Euro-Job bezeichnet.

Ist der Hinzuverdienst aus einem Minijob für Rentner steuerfrei?

Es kommt drauf an, ob der Rentner auf Basis seines Einkommens steuerpflichtig ist oder nicht. Ein Hinzuverdienst von mehr als 450 Euro unterliegt im Prinzip gemeinsam mit allen sonstigen Einnahmen und der Rente der Einkommensteuer. Fällt eine Einkommensteuer an, dann führt dieses zusätzliche Entgelt aus dem Minijob zu einer höheren Steuerzahlung. Einnahmen bis zu 450 Euro werden pauschal versteuert.

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Fazit:
In Deutschland arbeiten immer mehr Rentner, um mit dem zusätzlichen Entgelt ihre Rente aufzustocken. Doch nicht immer sind die Einnahmen steuerfrei und in bestimmten Fällen führt der Hinzuverdienst zur Kürzung der Altersrente. Damit Sie keine Fehler machen und eine gute Entscheidung treffen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Rentenversicherung bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Informationen und eine individuelle Beratung an. Nutzen Sie dieses kompetente, neutrale und kostenlose Angebot.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rentner mit Minijob: Das müssen Sie wissen!" wurde am 17.06.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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