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Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Wer Kinder erzieht, muss in der Regel im Job kürzertreten oder kann gar nicht mehr arbeiten. Dieser Nachteil soll bei der Rente durch Kindererziehungszeiten, die zu einem höheren Rentenanspruch führen, ausgeglichen werden. Doch welche Zeiten werden berücksichtigt und welches Plus ergibt sich bei der Rente. Was sich bei der Mütterrente ändert und wer davon profitiert.

Welche Kindererziehungszeiten werden bei der Rente angerechnet?

Die Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 betragen 24 Monate, bei Geburten ab 1992 werden 36 Monate angerechnet.

Wie wirken sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente aus?

Normalerweise müssen Sie Beiträge in die Rentenkasse bezahlen, damit Sie Rentenpunkte erhalten und dafür später eine Rentenzahlung. Kindererziehungszeiten führen zu mehr Rentenpunkte, ohne dafür selbst Rentenbeiträge zu zahlen. Die Rentenbeiträge zahlt letztendlich der Bund.

Welche Rentenerhöhung erhalte ich durch die Kindererziehungszeiten?

Für jedes Jahr wird ein Entgeltpunkt für ein Kind auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Ein Beispiel: Wird ein Kind nach 1992 geboren, erhöht sich das Rentenkonto um 3 zusätzliche Rentenpunkte. Die Rente berechnet sich nach der Rentenformel. Jeder Rentenpunkt wird bei der Rentenzahlung mit dem geltenden Rentenwert multipliziert. So bedeuten 3 zusätzliche Rentenpunkte, bei einem Rentenwert von 30,45 Euro, ein monatliches Rentenplus von 91 Euro. Der Rentenwert wird von der Bundesregierung jährlich angepasst. Die Anpassung soll die Inflation ausgleichen und die Renten analog der Lohnerhöhungen entwickeln.
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Bekommt der Vater oder die Mutter die Kindererziehungszeit gutgeschrieben?

Die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich nur einem Elternteil, demjenigen der das Kind überwiegend erzieht, gutgeschrieben. Wird das Kind von beiden Elternteilen erzogen, erhält die Mutter die Kindererziehungszeiten zugeordnet. Eine Änderung dieser Bestimmung kann von beiden Elternteilen beantragt werden.

Die Infografik "Die neue Mütterrente: Aktueller Stand und Entwicklung" zeigt, wie die Mütterrente funktioniert und welche Zurechnungszeiten angerechnet werden.

Die neue Mütterrente: Aktueller Stand und Entwicklung

Infografik: "Die neue Mütterrente: Aktueller Stand und Entwicklung" Infografik herunterladen
Sie dürfen diese Infografik gerne auf Ihrer Webseite verwenden. Hinweise zur Nutzung unserer Infografiken.

Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten werden die Kindererziehungszeiten verlängert. So werden bei Zwillingen, die nach 1992 geboren wurden nicht 36 Monate, sondern 72 Monate angerechnet.

Wie kann ich Kindererziehungszeiten nachweisen?

Grundsätzlich reicht der Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus, um das Plus an Rente zu erhalten. Die Geburt des Kindes ist mit einer Geburtsurkunde nachzuweisen.

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten?

Kindererziehungszeiten führen zu mehr Renten-Entgeltpunkte und somit direkt zu einer höheren Rente. Zusätzlich zu diesen Anrechnungszeiten werden noch Kinderberücksichtigungszeiten ab der Geburt bis zum Ende des zehnten Lebensjahres angerechnet. Im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten besitzen die Kinderberücksichtigungszeiten keine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhung. Diese Zeiten können jedoch dazu führen, dass sich die Bedingungen zu verschiedenen Wartezeiten verkürzen oder verbessern und damit sich indirekt die Rente erhöht.

Das Video fasst alle wichtigen Punkte zu dem Thema Kindererziehungszeiten und Mütterrente zusammen:

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Fazit:
Eltern leisten mit der Kindererziehung einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Mütter und Väter können während der Kindererziehung ihren Job nur noch in Teilzeit oder gar nicht mehr ausführen. Dieser Nachteil soll durch ein Rentenplus ausgeglichen werden. Der erziehende Elternteil erhält je Kind Anrechnungszeiten bei der Rente zugeordnet, was wiederum zu einer höheren Rentenzahlung führt.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente" wurde am 28.01.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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