Wie hoch ist die Rentenbesteuerung?
Diese Frage beschäftigt immer mehr Rentner. Aber auch zukünftige Rentner wollen wissen, ob Sie auf die spätere Altersrente Steuern bezahlen müssen und was ihnen tatsächlich von der Rente zum Leben übrig bleibt.
Auf welchen Rentenanteil Sie tatsächlich Steuern bezahlen müssen, hängt in erster Linie vom Jahr Ihres Renteneintritts ab. Aktuell müssen Rentner nur einen Teil der Altersrente versteuern. Für Rentner die ab 2016 in die Rente gehen sind 72 Prozent der Jahresbruttorente steuerpflichtig. Ein Betrag von 28 % (Rentenfreibetrag) ist steuerfrei. Dieser Rentenfreibetrag bleibt auch in den folgenden Jahren unverändert.
Muss ich für meine Rente Steuern zahlen?
Die Infografik: Muss ich meine Rente versteuern? Und wie viel? zeigt, dass der Besteuerungsanteil in Prozent von Jahr zu Jahr bis zum Jahr 2040 ansteigt. Wer ab 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rentenzahlungen voll steuerpflichtig.
Rentenbesteuerung: Nicht alles ist steuerpflichtig!
Die Rentenbesteuerung richtet sich somit ausschließlich nach dem Renteneintritt. Doch ob Sie tatsächlich Einkommensteuer als Rentner zahlen müssen, ist von mehreren Faktoren abhängig und von der Höhe ihres zu versteuernden Einkommens. Zudem können Sie von dem Gesamtbetrag aller Einkünfte bestimme Abzüge vornehmen. Denn nur wenn die gesamten Einkünfte nach allen Abzügen (= zu versteuerndes Einkommen) den sogenannten Grundfreibetrag übersteigen, müssen Sie Einkommensteuer bezahlen.
Der Grundfreibetrag ist nicht festgeschrieben, sondern wird von der Bundesregierung immer wieder neu angepasst. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 8.652 Euro und für Verheiratete 17.304 Euro. Zu den Einkünften zählen neben der Rente unter anderem auch Mieteinnahmen, Zinsen oder Einkommen aus einem Nebenjob.
Beispiel Rentenbesteuerung
Vereinfacht kann eine Rentenbesteuerung wie folgt dargestellt werden:
Bruttojahresrente (Altersrente)
- Rentenfreibetrag
+ sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieten etc.)
= Gesamtbetrag aller Einkünfte
- Abzüge (Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc.)
= zu versteuerndes Einkommen
Das "Zu versteuernde Einkommen" wird nach dem aktuellen Steuertarif versteuert. Ein alleinstehender Rentner müsste in 2016 nur Steuern bezahlen, wenn das "zu versteuerndes Einkommen" über den Grundfreibetrag von 8.652 Euro liegt. Ein "zu versteuernde Einkommen" wird bis zum Grundfreibetrag keiner Einkommensteuer unterworfen.
- Aktuelles Rentenniveau: Definition, Entwicklung, Probleme und Lösungen
- Rentenanspruch: Diese beitragsfreien Zeiten zählen
- Einfach Vermögen aufbauen mit dem 4-Töpfe-Prinzip
- Vermögenswirksame Leistungen optimal anlegen - Geld vom Arbeitgeber
- Die gesetzliche Rentenversicherung: Alle Vorteile im Überblick