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Rentenfreibetrag: Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Doch die Rentenzahlung ist zu einem gewissen Teil steuerfrei. Wie die Besteuerung von Alterseinkünften tatsächlich erfolgt und welcher Rentenfreibetrag Ihnen zusteht, erfahren Sie hier.

Die gesetzliche Rentenzahlung, hierzu zählt die Altersrente aber auch Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente und noch einige andere Renten, werden steuerlich der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" zugerechnet und sind somit grundsätzlich steuerpflichtig.

Doch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu einem gewissen Teil steuerfrei. Der Besteuerungsanteil wir im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und steigt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2040 wird er 100 Prozent erreichen.

Muss ich meine Rente versteuern? Und wie viel?

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Der beim Rentenbeginn ermittelte Freibetrag gilt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs - selbst regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Erhöhung des Freibetrages.

Beispiel: Berechnung des Rentenfreibetrags

Falls ein Rentner im Kalenderjahr 2020 (Besteuerungsanteil: 80 Prozent) eine Jahresrente von 10.000 Euro bezieht, dann beträgt der Besteuerungsanteil 8.000 Euro und der Rentenfreibetrag für alle künftigen Zahlungen 2.000 Euro.

Erfolgt im Jahr 2021 eine Rentenanpassung, muss die Erhöhung voll versteuert werden, da sich der einmal ermittelte Rentenfreibetrag nicht erhöht. Er gilt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Zur besseren Veranschaulichung wurde als Rentenbeginn der 01.01.2020 unterstellt.

Ob Sie aber tatsächlich Einkommensteuer bezahlten müssen hängt davon ab, ob Ihre gesamten Einkommen als Renter & Pensionär aus allen Einkunftsarten den Grundfreibetrag übersteigen. Denn bis zum Grundfreibetrag, dieser Betrag zählt zum Existenzminimum, fällt keine Steuer an.

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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Rentenfreibetrag: Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?" wurde am 08.06.2020 von Robert Aschauer verfasst.

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