Rentenfreibetrag einfach erklärt (Definition)
Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Rente ist jedoch nicht voll zu versteuern, da abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ein Rentenfreibetrag davon abgeht.
Hier finden Sie eine Tabelle, die zeigt, wie viel Rente Sie versteuern müssen.
Der Rentenfreibetrag wird vom Finanzamt im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn ermittelt und bleibt ein Leben lang gültig. Nur bei einer gesetzlichen Rentenänderung kann eine Anpassung erfolgen.
Sozialversicherungen drücken die Rentenlast
Viele Rentner bleiben steuerfrei, da unterm Strich noch weniger Rente versteuert wird, denn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehen ebenso von der Steuer ab. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen reduzieren noch folgende Ausgaben und Kosten die Steuerlast:
- Gesundheitskosten ab einer bestimmten Höhe
- Hilfe im Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag
- Spenden
- Renten-/Steuerberatungskosten
- Anwalts- oder Gerichtskosten bei Rentenstreitigkeiten
Werbungskosten oder Sonderausgaben können Rentner nur gegen Nachweis ansetzen. Liegen keine Nachweise vor, wird vom Finanzamt automatisch ein Pauschalbetrag angerechnet.
Wieviel Steuer zahle ich bei meiner Rente?
Das Steuerrecht in Deutschland ist so aufgebaut, dass die Steuerzahlung von der Höhe des zu versteuernden Einkommens berechnet wird. In unserem Steuerrecht gibt es folgende sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Alle Einnahmen aus diesen 7 Einkunftsarten werden unter Berücksichtigung von Freibeträgen zusammen gerechnet.
Renten, wie auch wiederkehrenden Bezügen aus Pensionfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen, Altersvorsorgeverträge und Privatrenten fallen unter "sonstige Einkünfte".
Liegt nach Abzug aller Ausgaben (Werbungskosten und Sonderausgaben) das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Steuer berechnet. Liegt das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetrag, wird das Einkommen nach dem Steuertarif versteuert. 2019 liegt der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro (Ehepaare 18.336 Euro). Die Höhe des Grundfreibetrages wird jährlich festgelegt.
Wie hoch die Steuer im Ruhestand ausfällt oder ob überhaupt eine Steuerzahlung fällig wird, ist von verschiedenen Faktoren und der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig. Die gesetzliche Rente ist als wiederkehrende Leistung unter der Steuerart "sonstige Einkünfte" grundsätzlich zu versteuern. Rentner können jedoch diverse Ausgaben (Kranken-/Pflegeversicherung, Werbungskosten und Sonderausgaben) und einen Freibetrag bei der Steuerberechnung geltend machen. Nur wenn das Gesamteinkommen (zu versteuernde Einkommen) aus den 7 Einkunftsarten über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt, greift die Steuerpflicht. Die Mehrzahl der Rentner zahlt keine Steuer, da ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt.
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