Rentenartfaktor einfach erklärt (Definition)
Der Rentenartfaktor ist ein Bestandteil der Rentenformel. Mit der Rentenformel berechnet die Deutsche Rentenversicherung für ihre Mitglieder den jeweiligen Rentenanspruch in Euro.
Die Rentenformel lautet:
Rentenzahlung = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt dabei die Rentenart. Er drückt aus, ob es sich beispielsweise um eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente handelt. Der Faktor ist wie folgt festgelegt:
- 1,00 = Altersrente
- 0,50 = teilweise Erwerbsminderung
- 1,00 = voller Erwerbsminderung
- 0,25 = kleine Witwen-/Witwerente
- 0,50 = große Witwen-/Witwerente
- 0,10 = Halbwaisenrente
- 0,20 = Vollwaisenrente
Die Entgeltpunkte werden durch die Dauer der Mitgliedschaft und durch die Einkommenshöhe bestimmt. Bezieht beispielsweise ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Jahr ein Einkommen in der Höhe des Durchschnittseinkommens, wird ihm ein Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Verdient er die Hälfte, reduziert sich die Gutschrift auf 0,5 Entgeltpunkte.
Der Rentenwert ist ein von der Bundesregierung festgelegter Geldbetrag in Euro.
Der Zugangsfaktor drückt aus, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht ist. In diesem Fall liegt der Faktor bei 1,00.
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