Riester-Rente einfach erklärt (Definition)
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner
Die Riester-Rente wurde als Reaktion auf die Rentenreform im Jahr 2001 eingeführt und soll Rentenkürzungen aus der Rentenreform durch eine private Vorsorge auszugleichen. Um die Bundesbürger zum Abschluss einer Riester-Rente zu motivieren, wird ein Riester-Vertrag staatlich gefördert. Die Förderung besteht aus einer Zulage und der Möglichkeit die Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer abzusetzen. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und im Einkommensteuergesetz geregelt.
Die Zulagen: Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Einzahlungshöhe und dem Familienstatus. Jeder Vertragsinhaber kann jährlich 175 Euro Zulage beanspruchen. Hinzu kommen nochmals 185 Euro (bis Ende 2007 geboren Kinder) oder 300 Euro (ab 2008 geborene Kinder) Kinderzulage.
Steuervorteil: Maximal können 2.100 Euro Beiträge zur Riester Rente als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Die erhaltenen Zulagen werden von der Steuerersparnis abgezogen.
Berufseinsteigerbonus: Junge Riester-Sparer erhalten einen einmaligen Bonus, wenn Sie einen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen.
Bei Riester werden folgende zertifizierte Vertragsarten gefördert:
- klassischen und der fondsgebundenen Riester-Rente
- Fondssparpläne
- Banksparverträge (Wohn-Riester)
- Wohn-Riester-Baukredit
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Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.
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