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Erwerbsunfähigkeit einfach erklärt (Definition)

Rentenlexikon » Erwerbsunfähigkeit

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Es wird zwischen zwei Arten von Erwerbsunfähigkeit unterschieden, der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung.

Die Krankheit oder Behinderung kann in beiden Fällen den Körper-, Geistes- oder Seelenzustand betreffen.

Bei einer Erwerbsminderung können die Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit, Pflichtbeiträge etc.) erfüllen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt 50 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente bei Erwerbsminderung wird bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze bezahlt, denn ab diesen Zeitpunkt greift die übliche Altersrente.

Sonderrecht für vor 1961 Geborene: Diese Versicherten erhalten die Erwerbsminderungsrente, sobald sie nicht mehr in der Lage sind ihren Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderung bzw. Arbeitsstunden spielen hier keine Rolle.

Mehr zum Thema "Erwerbsunfähigkeit":
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Beitrag "Erwerbsunfähigkeit" wurde am 05.03.2019 von Robert Aschauer verfasst.

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