Erwerbsunfähigkeitsrente: Infos & Voraussetzungen
Wann liegt eine Berufs- oder Erwerbsminderung vor? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente haben? Was bedeutet volle oder teilweise Erwerbsminderung? Hier erhalten Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind existenzielle Risiken
Nahezu jeder Fünfte scheidet aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Berufsleben aus. Die finanziellen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind bei einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit völlig ungenügend. Die Betroffenen können, falls Sie überhaupt eine staatliche Rente bekommen, von den Zahlungen nicht Ihren Lebensunterhalt bestreiten oder Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Das Geld reicht meist nicht zum Leben. Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind hohe existenzielle Risiken. Deshalb sollten Sie diese Gefahren immer durch eine private Versicherung absichern.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig sind Personen, die wegen einer Krankheit oder einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ein typisches Beispiel: Ein Bäcker kann wegen einer schweren Mehlallergie nicht mehr als Bäcker arbeiten. Er ist nicht erwerbsunfähig, da er jeden Beruf, der keinen Mehlkontakt verursacht, grundsätzlich ausüben kann.
Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?
Wenn Sie krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingt dauerhaft keinen Beruf mehr ausüben können, dann sind Sie erwerbsunfähig. Sie sind nicht mehr in der Lage irgendeinen Erwerb auszuüben. Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden:
- Volle Erwerbsminderung: Sie liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderung: Personen die noch zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten können, besitzen eine teilweise Erwerbsminderung.
Rentenzahlungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Die Deutsche Rentenversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Versicherten vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen Rentenversicherten haben nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zur Erinnerung: Die Erwerbsminderungsrente wird aber nur bezahlt, wenn Sie nicht mehr drei oder sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Die Art der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle - nur wie lange Sie arbeiten können. Es wird auch keine Rücksicht auf die Zumutbarkeit der Arbeit gelegt.
Privat vorsorgen durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Jeder sollte sich mit dem Thema beschäftigen und nach Möglichkeit eine Absicherung vornehmen. Doch prüfen Sie die Angebote am Versicherungsmarkt und vergleichen Sie die Versicherungsangebote: Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Kein Verweisungsrecht: Im Versicherungsvertrag soll das Verweisungsrecht auf eine andere Tätigkeit ausgeschlossen sein.
- Leistungsbeginn: Gute Anbieter bezahlen bereits die Rente, wenn ein Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt.
- Weltweiter Schutz: Die Rente sollte auch bezahlt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern.
- Berufswechsel: Der Versicherungsschutz sollte auch bestehen bleiben, wenn Sie nach dem Versicherungsabschluss den Beruf wechseln.
- Nachversicherung: Achten Sie auf ein Recht auf eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Viele Anbieter ermöglichen eine Erhöhung des Versicherungsschutzes bei bestimmten Anlässen wie beispielsweise Geburt eines Kindes.
- Verzicht auf Arztanordnung: Die Leistung sollen bestehen bleiben, auch wenn Sie bestimmte Behandlungsmethoden nicht befolgen.
- Beitragsverrechnung: Leistungsfähige Versicherungen erwirtschaften hohe Überschüsse und verrechnen diese mit den Beiträgen. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsgesellschaft bereits seit Jahre gute Leistungen nachweisen kann.
Eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen. Fast jeder fünfte scheidet vor der Altersrente wegen einer Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Die Deutsche Rentenversicherung kann dieses existenzielle Risiko nicht oder nur teilweise absichern. Deshalb sollten Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente zusätzlichen Schutz vor diesen existenziellen Gefahren verschaffen. Diese Absicherung ist eine wichtige Komponente zur Sicherung des Lebensstandards und eine der wichtigsten Personenversicherungen.