Versorgungsausgleich einfach erklärt (Rente & Scheidung)
Wie werden im Scheidungsfall die Rentenansprüche aufgeteilt? Welcher Versorgungsausgleich steht Ihnen zu? Wir erklären, was es mit dem Versorgungsausgleich auf sich hat und wie die Berechnung bei der Scheidung erfolgt.
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Vorsorgevermögen?
Bei einer Scheidung werden im gesetzlichen Güterstand die gemeinsam erzielten Vermögenszuwächse und Rentenansprüche aufgeteilt. Bei der Aufteilung der erworbenen Ansprüche aus der Altersvorsorge spricht man von dem Versorgungsausgleich. Die Aufteilung unter den Ausgleichsberechtigten soll gerecht erfolgen, deshalb erfolgt der Ausgleich von Amts wegen nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG).
Was gehört zum Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich geht es nicht nur um die gesetzliche Rente oder Pension, sondern auch um Betriebs- und Privatrenten und um Ansprüche aus Versorgungswerken. Damit zählen alle Rentenansprüche der Ehepartner zum Versorgungsausgleich und müssen bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens berücksichtigt werden.
Kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
Wird im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgevereinbarung ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen, dann erfolgt bei der Scheidung kein Ausgleich. Die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften werden in diesen Fällen nicht aufgeteilt. Es erfolgt kein Rentenausgleich. Auch bei einer kurzen Ehezeit, kleinen Anrechten oder einem geringen Unterschied bei den Rentenanwartschaften kann es sein, dass kein Versorgungsausgleich stattfindet.
Wie erfolgt der Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften?
Die in der Ehe erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sollen bei einer Scheidung nach dem 50:50-Prinzip aufgeteilt werden. Nach dem Gesetz gehören die Anwartschaften beiden somit zu gleichen Teilen. Sinngemäß treffen die Regelungen auch für alle eingetragenen Lebenspartnerschaften zu. Das Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, entscheidet über den Versorgungsausgleich.
Die Infografik Versorgungsausgleich bei Scheidung zeigt das Prinzip des Versorgungsausgleichs.
Wie kann der Versorgungsausgleich beantragt werden?
Nach Einreichung der Scheidung erhalten die Ehepartner vom Scheidungsgericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Für die Beteiligten besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem jeweils anderen und gegenüber dem Gericht. Die Angaben dienen dem Gericht als Basis für die Berechnung der jeweiligen Ansprüche. So läuft das Verfahren bei einem Versorgungsausgleich ab:
- Scheidungsantrag: Stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag, übersendet das Familiengericht diesen Antrag an den anderen Ehepartner.
- Versorgungsanspruch feststellen: Das Familiengericht sendet einen Vordruck an die Beteiligten, um den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanspruch festzustellen.
- Auskünfte einholen: Nach Eingang des Vordrucks werden Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt.
- Auskünfte abstimmen: Die Ehepaare erhalten eine Übersicht der Auskünfte zur Prüfung auf Vollständigkeit und zur Abstimmung.
- Beschluss: Das Gericht prüft die Rückmeldungen und eventuelle Einwendungen. Wurden alle Sachverhalte geklärt, entscheidet das Familiengericht über den Versorgungsausgleich.
- Ausgleich: Der Beschluss geht den Versorgungsträgern zur Umsetzung zu. Die Ehepaare erhalten eine Mitteilung und können innerhalb eines Monats einen Einspruch einlegen. Erfolgen keine Einwendungen, ist der Beschluss rechtskräftig. Bei Einwendungen wird das Oberlandesgericht oder das Kammergericht eingeschaltet.
Wie verändert der Versorgungsausgleich die Rentenhöhe?
Ein Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Bekommt ein Ehepartner Anrechte bzw. Rentenpunkte hinzu, steigt sein Rentenanspruch und im Alter wird eine höhere Rente ausbezahlt. Wenn ein Ehepartner Anrechte abgeben muss, verliert er Rentenpunkte und die Rente im Alter wird geringer ausfallen. Die tatsächliche Höhe der Rente wird nach der Rentenformel berechnet.
Dieses Video erklärt, welche Faktoren die Rente beeinflussen und wie die Rentenformel funktioniert.
Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, sollen in der Scheidung nach dem 50:50-Prinzip gerecht zwischen den Ehepaaren aufgeteilt werden. Ein Ausgleich muss nicht beantragt werden. Bei Eingang eines Scheidungsantrages wird das Familiengericht automatisch aktiv, ermittelt die jeweiligen Versorgungsanwartschaften und beschließt den Versorgungsausgleich. Nach Ablauf einer Beschwerdefrist wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich rechtskräftig. Die Versorgungsträger nehmen im Anschluss den Ausgleich vor.