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Kurzarbeit einfach erklärt (inkl. Infografik & Video)

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Der Bundestag hat zum Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit in der Coronakrise neue Regeln zur Kurzarbeit erlassen. Damit sollen mehr Unternehmen als bisher Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer beantragen können. Die neuen Regeln im Überblick.

Gesetz zur Verbesserung für das Kurzarbeitergeld

Damit das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise erleichtert wird, wurde vom Bundeskabinett im Eilverfahren ein neues Gesetz gebilligt und vom Bundestag beschlossen. Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regeln für das Kurzarbeitergeld" soll mehr Unternehmen als bisher den Zugang zum Kurzarbeitergeld ermöglichen.

Die Infografik zeigt, wie die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert hat und in welchem Umfang die finanziellen Leistungen erhöht wurden.

Corona-Krise: Die neuen Regeln zur Kurzarbeit

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Welche neuen Regeln wurden beim Kurzarbeitergeld eingeführt?
Das öffentlich finanzierte Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmer in Deutschland vor den Auswirkungen der Coronakrise hinsichtlich Arbeitslosigkeit schützen.

Für die Umsetzung wurden folgende Regeln eingeführt:

  • Neuer Schwellenwert: Ein Kurzarbeitergeld ist möglich, wenn mehr als 10 % der Arbeitnehmer/-innen in einem Betrieb betroffen sind.
  • Kurzarbeit auch für Leiharbeiter: Die neuen Regeln gelten auch für Leiharbeiter-/innen. Damit können ebenso Zeitarbeitsunternehmen Anträge auf Kurzarbeit stellen.
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent.
  • Kurzarbeitergeld bis zu 87 Prozent des Nettolohns: Es werden 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns übernommen. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent an.
Wer seine Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent verringern muss, erhält ab dem vierten Monat eine Aufstockung auf 70 Prozent (mit Kind auf 77 Prozent). Ab dem siebten Monat erhöhen sich diese Sätze nochmals auf 80 bzw. 87 Prozent.

Eine tarifliche Aufstockung ist möglich.
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Welche Vorteile hat der Arbeitgeber durch Kurzarbeit?

Unternehmen, die direkt oder indirekt durch die Folgen der Corona-Krise betroffen sind, erhalten eine schnelle Entlastung von Personalkosten und müssen ihre Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit schicken. Die Arbeitsplätze bleiben erhalten, die Arbeitnehmer können schnell auf die Auswirkungen der Corona-Krise reagieren und die Wiederaufnahme der Arbeit flexibel gestalten.

Wann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Die betroffenen Unternehmen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall kommt. Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Zudem muss der Betrieb den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen und die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Sind die Bedingungen erfüllt, kann der Arbeitgeber alle oder auch nur einige seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise in Kurzarbeit schicken. Das Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden.

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Fazit:
Die neuen Regelungen zur Kurzarbeit sollen Arbeitnehmer in der Coronakrise vor Arbeitslosigkeit schützen. Deshalb hat die Bundesregierung den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert und die Leistungen erhöht. Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind, werden durch die neuen Regelungen sehr schnell von Personalkosten entlastet und können flexibel reagieren. Durch das Kurzarbeitergeld bleiben die Arbeitsplätze erhalten und die finanzielle Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber überschaubar.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Kurzarbeit einfach erklärt (inkl. Infografik & Video)" wurde am 27.04.2020 von Robert Aschauer verfasst.

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