Nachgelagerte Besteuerung einfach erklärt (Definition)
Der Staat gibt, der Staat nimmt! So könnte man das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung im Rahmen der Altersvorsorge umschreiben. 2005 wurde die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung“ eingeführt. Sie führt dazu, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerfrei werden und die Einzahlungen in Altersvorsorgeverträge während der Erwerbstätigkeit die Steuerbelastung senken. Im Gegenzug müssen im Alter die Renteneinkünfte besteuert werden. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt Zug um Zug und die Übergangszeit endet im Jahr 2040. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente 100 Prozent.
Steuervorteile durch die nachgelagerte Besteuerung
Renten unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer. Eine Steuerpflicht entsteht jedoch nur, wenn sämtliche Einkommen eines Steuerpflichtigen den Grundfreibetrag übersteigen. Die darüber liegenden Einkommen werden nach der Steuerprogression versteu-ert. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Steuerprogression und somit der Steuersatz im Alter niedriger ausfällt als während der Erwerbstätigkeit. In der Regel werden die Steuervorteile während der Erwerbstätigkeit die Steuernachteile in der Rente übersteigen.
Steuerpflichtige Anteile der gesetzlichen Rente
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für das Jahr 2019 beträgt dieser 78 Prozent für Neurentner. Der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr kontinuierlich bis auf 100 Prozent im Jahr 2040 an.
2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt. Das bedeutet: Grundsätzlich führen Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit zu Steuerentlastungen. Dafür müssen die Rentenzahlungen im Alter versteuert werden. Für das Kalenderjahr 2019 beträgt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner 78 Prozent. Der steuerpflichtige Anteil für Neurentner steigt von Jahr zu Jahr kontinuierlich an und wird für ab 2040 100 Prozent betragen.