Steuern sparen als Rentner: Tipps & Tricks
Viele Rentner glauben, Renten seien steuerfrei, da irren sie. Renten müssen versteuert werden. Viele Rentner müssen nur deshalb keine Steuern zahlen, weil ihnen viele Freibeträge zur Verfügung stehen oder es zahlreiche Abzugsmöglichkeiten gibt. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre Rente versteuern müssen und wie Sie im Ruhestand Steuern sparen können.
Sind Renten und Pensionen steuerpflichtig?
Alle Alterseinkünfte sind grundsätzlich zu besteuern. So zählen die Betriebsrente und Beamtenpension zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und die gesetzlichen Renten (Alters-, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeitsrente etc.) zu den sonstigen Einkünften. Zu den sonstigen Einkünften zählen auch die Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Auch wenn Sie privat für den Ruhestand vorgesorgt haben, müssen Sie diese Zahlungen (Riester-Rente, Rürup-Rente, Direktversicherung, Rentenversicherungen etc.) unter dieser Einkunftsart versteuern.
Je nach Rentenart und Zurechnung zu einer Einkunftsart, werden die Renteneinnahmen unterschiedlich besteuert.
Wie ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern?
Die Rente ist zu einem gewissen Teil steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Wer beispielsweise im Kalenderjahr 2020 erstmals die Rentenzahlung erhält, muss 80 Prozent der Zahlung versteuern. Der Rentenfreibetrag, in diesem Beispiel 20 Prozent, gilt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Leider führen regelmäßige Rentenerhöhung zu keiner Anpassung des Freibetrages.
Der Besteuerungsanteil steigt bis zum Jahr 2040 auf 100%. Ab 2040 sind die gesetzlichen Renten in voller Höhe zu versteuern.
Ein Rentner bekommt 12.000 Euro Jahresrente. Der Rentenfreibetrag beträgt 20 Prozent (2.400 Euro). Somit beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 9.600 Euro.
Wenn im Folgejahr eine Rentenerhöhung von 500 Euro zu einer Jahresrente von 12.500 Euro führt, dann wird davon der unveränderte Rentenfreibetrag von 2.400 Euro abgezogen und es unterliegen 10.100 Euro der Steuer. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt für alle künftigen Rentenzahlungen bestehen. Rentenanpassungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
Ob Sie der Staat tatsächlich zur Kasse bittet, ist von der Höhe aller Ihrer Einkommen und der Höhe des zu versteuernden Einkommen abhängig und ob Sie die Besteuerungsgrenze erreichen.
Ab welchen Einkommen müssen Sie als Rentner Steuern bezahlen?
Das Finanzamt zählt Ihr gesamtes Einkommen aus den sieben Einkunftsarten zusammen und ermittelt daraus das zu versteuernde Einkommen. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über der Besteuerungsgrenze (Grundfreibetrag) liegt, müssen Sie Steuern bezahlen. Der Grundfreibetrag soll den Bürgern ein steuerfreies Existenzminimum sichern. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? (Infografik & Beispiel)
Kann ich meine Steuerlast als Rentner senken?
Sie können die Steuerlast ganz legal reduzieren, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zudem gibt es einige Möglichkeiten um Ausgaben in der Steuererklärung abzusetzen oder Freibeträge zu nutzen.
Die wichtigsten abzugsfähigen Positionen:
- Vorsorgeaufwendungen
In der Steuererklärung können viele Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen zählen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag der Abzugsfähigkeit. - Altersentlastungsbetrag
Bestimmte Entlastungsbeträge führen zu einer Steuerminderung. Wer zum Beispiel in dem Jahr der Steuererklärung mindestens 65 Jahre alt geworden ist, kann den Altersentlastungsbetrag ansetzen. Voraussetzung ist, Sie müssen Einkünfte neben den Versorungsbezügen und Renten beziehen. Der Altersentlastungsbetrag ist an einen prozentualen Anteil der Einkünfte und einem Höchstbetrag gekoppelt. - Außergewöhnliche Belastungen
Häufig sind die Pflege- und Krankheitskosten eine wichtige Position bei den außergewöhnlichen Belastungen. Hierunter fallen auch Hilfsmittel wie Brillen, bestimmter Sanitärbedarf für die Pflege oder Zahnarztkosten. Jedoch muss der Gesamtjahresaufwand über der zumutbaren Belastung liegen. - Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen
Wenn Sie Alter lieber Handwerker die Renovierungsarbeiten im Eigenheim übertragen, können Sie einen Teil der Arbeitskosten von der Steuer absetzten. Anrechenbar sind in der Regel auch die Kosten für Verbrauchsmaterialien, Fahrt- und Maschinenkosten. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen können zum Beispiel die Hilfe beim Kochen, Gartenarbeiten oder Winterdienst gehören. - Sonderausgaben
Wer Kirchengeld oder Kirchensteuer bezahlt, kann diese Ausgaben unbeschränkt als Sonderausgaben absetzen. Zu den Sonderausgaben zählen viele Kosten der Lebensführung (z.B. Kinderbetreuungskosten). Viele davon werden steuerlich begünstigt. Bei Rentnern spiele häufig Spenden und Mitgliedsbeiträge bei steuerbegünstigten Organisationen bzw. Vereine eine große Rolle. - Werbungskosten
Die Höhe der Werbungskosten, welche zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Rentenbezüge anfallen, können Sie von Ihrer steuerpflichtigen Rente abziehen. Das können beispielsweise Kosten für die Rentenberater oder Rechtsanwalt bzw. Prozesskosten im Zusammenhang zur Rentenversicherung sein.
Wichtig: Die Informationen und Hinweise in diesem Artikel sind nicht als Steuerberatung zu verstehen, sondern sollen Senioren bzw. Seniorinnen Tipps vermitteln und einen ersten Überblick verschaffen, wie Rentner Steuern sparen können. Lassen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein helfen.
Dieser Artikel vermittelt einen Überblick über die Steuergrundlagen für Seniorinnen und Senioren. Er zeigt auf, dass Renten grundsätzlich zu versteuern sind und es viele legale Möglichkeiten gibt, um Steuern zu sparen. Grundsätzlich sollten Sie sich bei Fragen zur Steuer an einen Steuerberater, Steuerhilfeverein oder an das Finanzamt wenden.