Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? (Infografik & Beispiel)
Viele Rentner und Pensionäre fragen sich, muss ich eine Steuerklärung abgeben und Steuern zahlen? Wann bittet Vater Staat mich zur Kasse und wie wird meine Steuerpflicht berechnet? Hier erfahren Sie, ab wann eine Steuerpflicht besteht und wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird.
Wann müssen Rentner und Pensionäre Steuern zahlen?
Nicht alle Bundesbürger müssen Einkommensteuer bezahlen, da es im deutschen Steuerrecht einen unversteuerten Grundbedarf gibt. Diese Grundfreibetrag soll das finanzielle Existenzminimum eines Bürgers abdecken, deshalb bleibt er steuerfrei. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zur Verfügung. Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jährlich. Jeder Cent, der diesen Betrag übersteigt, muss versteuert werden.
Rentner und Pensionäre müssen die Einkommen über den Grundfreibetrag versteuern, wenn Sie in Deutschland wohnen und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer mehr Einkommen bezieht, muss auch prozentual mehr Steuern bezahlen. Deshalb werden die Einkommen über den Grundfreibetrag mit progressiv steigenden Steuersätzen belastet.
Wie wird die Steuerzahlung bei Rentner und Pensionäre berechnet?
Die Höhe der Steuerzahlung ergibt sich aus der Summe sämtlicher inländischer und ausländischer Einkünfte im Veranlagungszeitraum. In der Regel ist der Veranlagungszeitraum das jeweilige Kalenderjahr. Um die Höhe der Steuerzahlung berechnen zu können, sollte im ersten Schritt das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden. Dabei werden die Einkommen aus folgenden sieben Einkunftsarten zusammen gerechnet:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Die Infografik veranschaulicht, wie die verschiedenen Einkunftsarten das zu versteuernde Einkommen ergeben.
Die ersten drei Einkunftsarten werden als Gewinneinkunftsarten und die verbleibenden vier als Überschusseinkunftsarten bezeichnet. Obwohl der Teufel im Detail steckt, kann man die Einkunftsarten relativ einfach unterscheiden:
- Gewinneinkunftsarten: Bei den Gewinneinkunftsarten werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Das Ergebnis ist ein Gewinn oder Verlust.
- Überschusseinkunftsarten: Bei Überschusseinkunftsarten werden von den Einnahmen die Werbungskosten abgezogen und somit der Überschuss ermittelt.
Alle Einkünfte, die Rentner und Pensionäre aus diesen sieben Einkunftsarten bekommen, werden steuerrechtlich als Einnahme bewertet. Wenn Sie jetzt vielleicht denken, Rentner haben doch sicher nur eine oder zwei Einkunftsarten zu berücksichtigen, irren Sie sich. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie schnell man Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten beziehen kann.
Beispiel: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Sie haben auf Ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage installiert? Als Betreiber dieser Anlage sind Sie steuerrechtlich ein Gewerbebetreibender. Sie müssen jährlich aus der Photovoltaikanlage den Gewinn ermitteln. Der Gewinn kann Ihre Steuerbelastung erhöhen.
Beispiel: Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit
Auch wenn Sie keinen Job mehr nachgehen und die Rente in vollen Zügen genießen, zählt die Betriebsrente zu dieser Einkunftsart.
Wenn Sie Geld anlegen, dann werden die Zinsen, Dividendenzahlungen etc. den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, als Vermieter müssen Sie in der Steuererklärung Angaben zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" machen und die gesetzliche Rente zählt zu den sonstigen Einkünften. Sie sehen selbst, auch als Rentner und Pensionär bittet Sie Vater Staat zur Kasse.
Wie ermittle ich als Rentner und Pensionär mein zu versteuerndes Einkommen?
Alle Gewinne und Überschüsse aus den sieben Einkunftsarten ergeben die Summe der Einkünfte. Nach Abzug von Freibeträgen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und einem eventuellen Verlustabzug oder Härteausgleich ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist die Basis für die Berechnung der Steuerzahlung.
Viele Rentner und Pensionäre denken, mit dem Job-Ende ist das Thema Steuer für Sie erledigt. Leider ein Irrtum - denn in Deutschland zahlen mehr als 5 Millionen Rentner Einkommensteuer. Jeder Steuerpflichtige muss eine Steuererklärung erstellen, wenn seine Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Deshalb ist es wichtig, sich mit den Grundregeln des deutschen Steuerrechts zu beschäftigen und das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
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