Rente vor 63. Geht das?
Wer Altersrente beziehen möchte, muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Mindestversicherungsjahre nachweisen können. Das Renteneintrittsalter wurde bei der Altersrente für die ab 1947 Geborenen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Für Rentenversicherte die ab 1964 geboren sind, ist die Regelaltersgrenze für die Rente mit 67 fest vorgegeben. Wer früher die Altersrente beziehen möchte, muss in der Regel Rentenabschläge hinnehmen. Es gibt aber Ausnahmen. Wer mit 63 in den Genuss der Altersrente ohne Rentenabschläge kommen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch ist auch die Rente vor dem 63 Lebensjahr in Ausnahmefällen möglich. Dieser Artikel informiert Sie über die wesentlichen Regelungen zum Bezug der Altersrente.
Die Varianten der Altersrente
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt folgende Varianten der Altersrente:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versichertebesonders-langjaehrig-versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Frauen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Regelaltersrente
Einen Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht, wenn Sie fünf Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Kinderzeiten werden als Versicherungszeiten angerechnet.
Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1947 Geborenen bei 65. Bei 1947 bis 1963 geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Einen Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht, wenn Versicherte mindestens 63 Jahre alt sind und zusätzlich 45 Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Achtung, auch wenn Sie 45 Beitragsjahre haben, können Sie nur mit 63 in Rente gehen, wenn Sie vor 1952 geboren sind. Auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist der Renteneintritt vom Geburtsjahr abhängig.
Vor 1949 Geborenen können diese Rente ab 63 erhalten. Bei 1953 bis 1963 geborene wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 65.
Altersrente für langjährig Versicherte
Einen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte besteht, wenn Versicherte mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.
Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1949 Geborenen bei 65. Bei 1948 bis 1964 geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Ein frühzeitiger Bezug ist ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Rente wird an Versicherte bezahlt, die bei Rentenbeginn mindestens zu 50 % schwerbehindert sind. Die Rente erhalten auch Versicherte die vor 1951 geboren sind, wenn sie berufs- oder erwerbsunfähig sind und mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.
Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1952 Geborenen bei 63. Bei 1952 bis 1963 geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 65. Ein frühzeitiger Bezug ist ab 60 möglich, allerdings mit Abschlägen.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1951 und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Rente kann ab einem Mindestalter von 65 Jahren bezogen werden. Bei vorzeitigem Rentenbezug werden Abschläge verrechnet. Versicherte die vor 1952 geboren wurden können in Ausnahmefällen frühestens mit 60 in Rente gehen. Auch hier werden Abschläge berechnet.
Altersrente für Frauen ab 65
Diese Rente gibt es nur noch für Frauen der Geburtsjahrgänge bis 1951. Zudem müssen die Versicherten mindestens 15 Jahren Versicherungszeit nachweisen und nach dem vollendetem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahr Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Die Rente gibt es ab 65. Ein vorzeitiger Bezug ab 63 ist möglich, allerdings mit Abschlägen.
Was bedeutet stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze bei der Altersrente?
Die Altersrente gibt es für vor 1947 Geborenen mit 65. Bei 1947 bis 1963 geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. So bekommt ein Versicherter mit Geburtsjahr 1947 die Rente im Alter von 65 Jahren und 1 Monat. Die Geburtsjahrgänge 1948 bekommen die Rente im Alter von 65 Jahre und 2 Monate. Bis zu den Geburtsjahrgängen 1958 wird die Regelaltersgrenze um einen Monat angehoben, ab den Geburtsjahrgängen 1959 um jeweils 2 Monate. Bei nach 1964 geborene liegt die Regelaltersgrenze dann bei 67.
Geburtsjahrgang Rentenbezug im Alter von | |
---|---|
1946 | 65 Jahre |
1947 | 65+1 Monat |
1948 | 65+2 Monate |
1949 | 65+3 Monate |
1950 | 65+4 Monate |
1951 | 65+5 Monate |
1952 | 65+6 Monate |
1953 | 65+7 Monate |
1954 | 65+8 Monate |
1955 | 65+9 Monate |
1956 | 65+10 Monate |
1957 | 65+11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66+2 Monate |
1960 | 66+4 Monate |
1961 | 66+6 Monate |
1962 | 66+8 Monate |
1963 | 66+10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Mit welchen Abschlägen müssen Sie rechnen?
Wenn Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, dann müssen Sie mit einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat rechnen. Gehen Sie zum Beispiel mit 64 in Rente und somit 3 Jahre vor dem regulären Rentenalter von 67 Jahren, dann beträgt der Abschlag 10,8 Prozent (0,3 x 36 Monate). Die Abschläge gelten für die gesamte Rentenlaufzeit und auch für die Witwen- oder Witwerrente.
Rente vor 63
Eine Rente vor 63 ist in Ausnahmefällen möglich. So können schwerbehinderte Menschen die vor 1952 geboren sind mit 63 Jahre in Rente gehen, oder aber bereits mit 60 Jahren, unter Anrechnung eines Rentenabschlages von 10,8 Prozent. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es für die vor 1952 geborene eine Vertrauensschutzregelung. Diese Versicherten können mit 60 in Rente gehen, allerdings mit Rentenabschlägen.
Länger arbeiten als es notwendig ist
Sie müssen nicht in Rente gehen, wenn Sie die Regelarbeitszeit oder die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt haben. Sie können auch länger arbeiten. Wenn Sie die Rente nicht in Anspruch nehmen und länger arbeiten, dann können Sie sich später über einen Rentenzuschlag freuen. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten Sie jedoch sehr genau prüfen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zunächst eine Teilrente in Anspruch zu nehmen und weiter zu arbeiten. Bei beiden Varianten erhöhen sich später die Renten durch Zuschläge und natürlich durch die weiteren Beiträge zur Rentenversicherung.
Die Rente vor 63 ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Regelarbeitszeit wird für immer mehr Versicherte das 67. Lebensjahr sein. Nur Frauen oder langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte können, je nach Geburtsjahr und unter bestimmten Voraussetzungen, früher in Rente gehen. Teilweise mit oder ohne Rentenabschläge. Wenn Sie sich Klarheit über Ihre Rentensituation machen möchten, empfehlen wir Ihnen einen Rentencheck in Verbindung mit einer Beratung.