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Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Das können Sie tun!

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Wer durch Krankheit nicht mehr Arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente. Leider ist es nicht so einfach, denn fast jeder zweite Antrag auf die Rente wird abgelehnt. In diesem Artikel erfahren Sie die Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente und wie Sie die Hürden beim Antrag meistern können.

Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen finanziell helfen, die langfristig wegen Krankheit keine 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten können. Je nachdem, ob und wie viele Stunden Kranke noch tätig sein können, wird die volle oder halbe Höhe der Rente bezahlt.

Bei der Erwerbsminderungsrente zählen folgende Regeln:

Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung

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Zudem sind folgende Punkte zu beachten:

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt grundsätzlich von der Gehaltshöhe während des Arbeitslebens und den vorhandenen Versicherungsjahren ab. Die Höhe Ihres Rentenanspruchs finden Sie in Ihrer Renteninformation. Diese wird allen Versicherten jährlich ab dem 27. Lebensjahr automatisch zugesandt. Die Höhe der Rente kann zwischen Ost-/West-Rentnern unterschiedlich ausfallen, das liegt am sogenannten Umrechnungsfaktor.

Um Ihnen ein Gefühl für die Höhe der Erwerbsminderungsrente zu geben, wurden folgende zwei Rentenberechnungen aus der Zeitschrift Finanztest übernommen:

Volle Erwerbsminderungsrente brutto (01. Juli 2021)
Brutto-Verdiensthöhe während des Arbeitslebens: 2.768 EUR

Alter 35 Jahre und 10 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Volle Erwerbsminderungsrente (Brutto): 662 EUR

Alter 45 Jahre und 20 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Volle Erwerbsminderungsrente (Brutto): 851 EUR

Quelle: Finanztest 8/2021 - Artikel: Eine Rente für Kranke

Auf eine private Zusatzversorgung achten

Die hier aufgezeigten Berechnungen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente zeigen unmissverständlich, ohne weitere Einkommensquellen oder finanziellen Reserven wird eine Erwerbsunfähigkeit bei viele Versicherungen zu finanziellen Problemen führen. Hinzu kommt noch, dass kranke Menschen weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung ansammeln werden und somit im Ruhestand auch Einbußen bei der Altersrente hinnehmen müssen.

Häufig wird nur eine private Zusatzversorgung diese Risiken abdecken können. Gerade junge Versicherte sollten eine private Erwerbsminderungspolice in Erwägung ziehen. Denn der gesetzliche Schutz greift erst nach 5 Beitragsjahren und die Rentenhöhe wird wegen der geringen Beschäftigungsdauer und Einkommen bei Berufsstarter meist extrem niedrig ausfallen.

So beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Für den Antrag sollten Sie sich Zeit nehmen, genau arbeiten und bei Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen. Beratung bieten zum Beispiel Sozialverbände oder Fachanwälte an und helfen Ihnen auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente.

Auf diese Punkte sollten Sie beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente achten

Was mache ich bei der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente?

Wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente unberechtigt abgelehnt, sollten Sie sich wehren und Widerspruch einlegen. Spätestens jetzt ist es sinnvoll Hilfe zu beanspruchen und externen Rat einzuholen. Denn der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. das Sozialrecht sind komplex und erfordern größeren Beratungsbedarf.

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Fazit:
Wenn die Gesundheit durch Krankheit oder einem Unfall dazu führt, dass Versicherte der Deutschen Rentenkasse wesentlich in Ihrer Berufsfähigkeit eingeschränkt sind, besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Hilfe für Kranke. Sie wird aber nur bezahlt, wenn eine Erwerbsfähigkeit nur noch zwischen 3 bis 6 Stunden (Halbe Rente) oder weniger als 3 Stunden (Volle Rente) pro Tag möglich ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, wie viele Beitragsjahre ein Versicherter nachweisen kann und von der Verdiensthöhe während des Arbeitslebens. Häufig reicht die gesetzliche Hilfe nicht für den Lebensunterhalt. Wer sich nicht zusätzlich privat versichert oder über andere Einkommens-/Vermögensquellen verfügt, kann bei einer Krankheit sehr schnell auf die Sozialhilfe angewiesen sein.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Das können Sie tun!" wurde am 01.12.2021 von Robert Aschauer verfasst.

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