Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Das können Sie tun!
Wer durch Krankheit nicht mehr Arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente. Leider ist es nicht so einfach, denn fast jeder zweite Antrag auf die Rente wird abgelehnt. In diesem Artikel erfahren Sie die Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente und wie Sie die Hürden beim Antrag meistern können.
Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen finanziell helfen, die langfristig wegen Krankheit keine 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten können. Je nachdem, ob und wie viele Stunden Kranke noch tätig sein können, wird die volle oder halbe Höhe der Rente bezahlt.
Bei der Erwerbsminderungsrente zählen folgende Regeln:
- Keine Rente = eine Tätigkeit von 6 Stunden oder mehr ist möglich.
- Halbe Rente = eine Tätigkeit von 3 - 6 Stunden ist noch möglich.
- Volle Rente = nur noch eine Tätigkeit von weniger als 3 Stunden ist möglich.
Zudem sind folgende Punkte zu beachten:
- Es ist nicht entscheidend, ob sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie noch irgend einer Tätigkeit nachgehen können.
- Die Rente wegen Krankheit bekommen Sie nur, wenn Sie durch medizinische Maßnahmen oder Reha nicht mehr fit für eine Berufsfähigkeit werden.
- Die Erwerbsminderungsrente wird nur bezahlt, wenn 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.
- Die Rente wird meist befristet bewilligt und nur auf Antrag erneut geprüft, bewilligt oder abgelehnt.
- Die Erwerbsminderungsrente beziehen Versicherte längstens bis zur Regelaltersgrenze. Dann fällt diese weg und wird durch die Altersrente ersetzt.
- Besonderer Schutz für vor dem 2. Januar 1961 Geborene: Hier wird die Rente bezahlt, falls der Versicherte weniger als 6 Stunden im erlernten Beruf oder einer gleichwertigen Tätigkeit nicht mehr arbeiten kann.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt grundsätzlich von der Gehaltshöhe während des Arbeitslebens und den vorhandenen Versicherungsjahren ab. Die Höhe Ihres Rentenanspruchs finden Sie in Ihrer Renteninformation. Diese wird allen Versicherten jährlich ab dem 27. Lebensjahr automatisch zugesandt. Die Höhe der Rente kann zwischen Ost-/West-Rentnern unterschiedlich ausfallen, das liegt am sogenannten Umrechnungsfaktor.
Um Ihnen ein Gefühl für die Höhe der Erwerbsminderungsrente zu geben, wurden folgende zwei Rentenberechnungen aus der Zeitschrift Finanztest übernommen:
Volle Erwerbsminderungsrente brutto (01. Juli 2021)
Brutto-Verdiensthöhe während des Arbeitslebens: 2.768 EUR
Alter 35 Jahre und 10 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Volle Erwerbsminderungsrente (Brutto): 662 EUR
Alter 45 Jahre und 20 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Volle Erwerbsminderungsrente (Brutto): 851 EUR
Quelle: Finanztest 8/2021 - Artikel: Eine Rente für Kranke
Auf eine private Zusatzversorgung achten
Die hier aufgezeigten Berechnungen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente zeigen unmissverständlich, ohne weitere Einkommensquellen oder finanziellen Reserven wird eine Erwerbsunfähigkeit bei viele Versicherungen zu finanziellen Problemen führen. Hinzu kommt noch, dass kranke Menschen weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung ansammeln werden und somit im Ruhestand auch Einbußen bei der Altersrente hinnehmen müssen.
Häufig wird nur eine private Zusatzversorgung diese Risiken abdecken können. Gerade junge Versicherte sollten eine private Erwerbsminderungspolice in Erwägung ziehen. Denn der gesetzliche Schutz greift erst nach 5 Beitragsjahren und die Rentenhöhe wird wegen der geringen Beschäftigungsdauer und Einkommen bei Berufsstarter meist extrem niedrig ausfallen.
So beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Für den Antrag sollten Sie sich Zeit nehmen, genau arbeiten und bei Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen. Beratung bieten zum Beispiel Sozialverbände oder Fachanwälte an und helfen Ihnen auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente.
Auf diese Punkte sollten Sie beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente achten
- Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente scheitern, weil die Erwerbsminderung oder Krankheit nicht ausreichend dokumentiert wurde oder bestimmte Regeln nicht beachtet werden.
- Die Rentenversicherung will Antragsteller wieder arbeitsfähig machen. Deshalb wird geprüft, ob nicht mit einer Rehamaßnahme die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
- Versicherte müssen mindestens fünf Jahre Beitragszeit nachweisen können und in den letzten fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt worden sein.
- Anträge werden nach Aktenlage entschieden; d.h. oft werden Rentenanträge nur deshalb abgewiesen, da Krankheitsbilder nicht richtig bewertet werden. Sorgen Sie deshalb für einen lückenlosen Nachweis bzw. Dokumentation Ihrer Krankheit. Achten Sie auch darauf, dass Arztberichte oder Entlassungsberichte aus Krankenhäuser vollständig Ihre Krankheit und die Erwerbsminderung aufzeigen.
- Im Antrag sollten alle Namen und Anschriften Ihrer Klinik- bzw. Reha-Aufenthalte und der behandelnden Ärzte aufgeführt werden.
Was mache ich bei der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente?
Wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente unberechtigt abgelehnt, sollten Sie sich wehren und Widerspruch einlegen. Spätestens jetzt ist es sinnvoll Hilfe zu beanspruchen und externen Rat einzuholen. Denn der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. das Sozialrecht sind komplex und erfordern größeren Beratungsbedarf.
Wenn die Gesundheit durch Krankheit oder einem Unfall dazu führt, dass Versicherte der Deutschen Rentenkasse wesentlich in Ihrer Berufsfähigkeit eingeschränkt sind, besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Hilfe für Kranke. Sie wird aber nur bezahlt, wenn eine Erwerbsfähigkeit nur noch zwischen 3 bis 6 Stunden (Halbe Rente) oder weniger als 3 Stunden (Volle Rente) pro Tag möglich ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, wie viele Beitragsjahre ein Versicherter nachweisen kann und von der Verdiensthöhe während des Arbeitslebens. Häufig reicht die gesetzliche Hilfe nicht für den Lebensunterhalt. Wer sich nicht zusätzlich privat versichert oder über andere Einkommens-/Vermögensquellen verfügt, kann bei einer Krankheit sehr schnell auf die Sozialhilfe angewiesen sein.