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Sparen und Geldanlage für Kinder

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Ein Baby kommt zur Welt. Eltern, Großeltern und die ganze Familie sind überglücklich. Alle freuen sich und kümmern sich liebevoll um den Nachwuchs. Gerne werden die Eltern und das Kind zur Geburt, zur Taufe oder zu bestimmten Anlässen mit Geldgeschenken unterstützt. Denn Kinder kosten im Laufe Ihres Heranwachsens viel Geld. Doch wie kann man vernünftig und rentabel für die Zukunft eines Kindes sparen?

Geldgeschenke wanderten früher ins Sparschwein, das einmal im Jahr zur Sparwoche bei der Bank entleert wurde. Die gesammelten Gelder gingen auf ein Sparkonto und das Kind wurde mit einem Spargeschenk für seinen Sparerfolg belohnt. Die Zeiten haben sich geändert. Nur noch wenige Banken veranstalten Sparwochen und die Zinsen für Sparbücher sind mäßig. Für alle, die Gelder für Kinder anlegen möchten, gibt es bequeme und rentable Anlagemöglichkeiten aber auch Regeln, die zu beachten sind.

Soll ich Geld auf den Namen des Kindes anlegen?

Werden Geldbeträge auf den Namen des Kindes angelegt, dann gehört das Geld nicht den Eltern, sondern ausnahmslos dem Kind. Die Eltern sind per Gesetz bis zur Volljährigkeit des Kindes die Verwalter des Geldes. Rein rechtlich dürfen Sie nicht über das Geld verfügen. Wird das Kind 18 verlieren die Eltern automatisch den Zugriff auf das Konto. Die Kontovollmacht erlischt und der junge Erwachsene kann alleine über die Verwendung des Geldes entscheiden. Wurden von den Eltern Geld von dem Konto des Kindes entnommen, könnte das Kind auf die Rückzahlung beharren.

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Wer kann Geld für ein Kind anlegen?

Eine Kontoeröffnung auf den Namen des Kindes können immer nur die Eltern vornehmen. Dazu benötigen diese die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes. Die Eltern sind nach dem Gesetz die gesetzlichen Vertreter des Kindes bis zur Volljährigkeit. Großeltern, Paten oder sonstige Gönner müssen sich für eine Kontoeröffnung immer die Vollmacht der Eltern besorgen. Alleinerziehende Eltern benötigen für eine Kontoeröffnung oder Geldanlage einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Unterliegen Geldanlagen für Kinder der Steuer?

Grundsätzlich sind für die Geldanlagen der Kinder auch Steuern zu bezahlen. Jedes Kind kann jedoch einen Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr nutzen. Für Erträge in dieser Höhe fallen keine Steuern an. Übersteigen die Zinsen diesen Freibetrag, fällt nur dann eine Steuer an, wenn alle Einkünfte eines Kindes den Steuergrundfreibetrag (Aktuell: 8.820 EUR) übersteigen. In den meisten Fällen ist das jedoch nicht der Fall und alle Erträge auf den Namen des Kindes sind steuerfrei.

Gibt es Geldanlagen für Kinder ohne Risiko und mit Zweckbindung?

Viele Großeltern oder Verwandte denken bei der Geldanlage für Kinder häufig nur an zwei Punkte: Das Geld soll für die Zukunft des Kindes bzw. einen bestimmten Zweck wie Studium oder Führerschein zur Verfügung stehen und die Geldanlage sollte möglichst wenig Risiko aufweisen.

Infografik: Wie kann ich für Kinder sparen und Geld anlegen?

Die Infografik gibt Ihnen einen Überblick zu dem Themenbereich, zeigt Regeln für eine Geldanlage für Kinder und welche Produktarten für bestimmt Zwecke sinnvoll sind.

Wie kann ich für Kinder sparen und Geld anlegen?

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Welche Geldanlagen für Kinder sind möglich?

Es gibt eine Vielzahl an Produkten und Versicherungen, um für Kinder Geld anzulegen oder zu sparen. Die Angebote lassen sich grundsätzlich in vier Produktkategorien einteilen:

Wo soll ich Geld für das Kind anlegen?

Girokonten und Sparbücher sollten Sie immer bei regionalen Banken eröffnen. Die Nähe zur Bank ist wichtig. Kinder können die Bank und den Geldumgang dadurch erleben und das Sparschwein direkt in der Bank entleeren lassen. Bei Geldanlagen, Versicherungen oder Sparverträgen sollten Sie auch Online-Angebote prüfen. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, ob eine Einlagensicherung besteht und der Anbieter ein gutes Rating nachweisen kann. Prüfen Sie auch die Qualität des Angebotes und ob hohe Kosten anfallen.

Was ist ein Vertrag zugunsten Dritter?

Bei einem "Vertrag zugunsten Dritter" wird mit der Bank vereinbart, dass die Geldanlage auf einem Begünstigten (Dritten) übergeht. Das kann bei einem bestimmten Ereignis (z.B. Volljährig des Kindes, Tod des Anlegers, Heirat des Begünstigten etc.) sein. Der Geldanleger kann das Ereignis selbst bestimmen. Der Begünstigte muss über diese Vereinbarung nicht informiert werden und bis zum Eintritt des Ereignisses wird das Geld vom Sparer selbst verwaltet. Wenn zum Beispiel Großeltern für ein Kind sparen möchten, aber darüber die Eltern oder das Kind nicht informieren wollen oder die Verwaltung des Geldes nicht in die Hände der Eltern geben möchten, dann kann diese Variante eine sinnvolle Regelung sein.

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Fazit:
Für die Zukunft des Kindes zu sparen ist sinnvoll und ratsam. Kinder kosten Geld. Zudem ist der Umgang mit Geld und das Sparen lernen für das Kind ein pädagogisch wichtiges Thema. Beim Sparen auf den Namen des Kindes sind Regeln zu beachten. Kontoeröffnungen für Kinder können nur die erziehungsberechtigten Eltern vornehmen. Eltern fragen sich häufig, wie sie Geld für den Nachwuchs anlegen sollen. Mit kleinen Geldgeschenken kann man ein Sparschwein füttern und die Einzahlungen auf ein Sparbuch vornehmen. Für regelmäßige Geldanlagen eignen sich rentable Sparpläne mit monatlichen Raten. Wer dabei etwas Risiko nicht scheut und über viele Jahre ein kleines Vermögen bilden will, kann auf Investmentfonds zurückgreifen. Sehr gut eignen sich dafür ETF-Sparpläne, wenn diese in einem globalen Börsenmarkt mit breiter Streuung investieren und nur geringe Kosten verursachen.
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Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.

Der Artikel "Sparen und Geldanlage für Kinder" wurde am 01.03.2018 von Robert Aschauer verfasst.

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