Überblick der Rentenarten in Deutschland

Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Rente, sobald Sie die maßgeblichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Doch welche Rentenarten gibt es und welche Renten können Sie in Anspruch nehmen?
Welche Renten gibt es?
Die gesetzliche Rentenkasse bezahlt folgende Renten:
- Renten wegen Alters
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Hinterbliebenenrenten im Todesfall
Versicherte müssen grundsätzlich eine bestimmte Zeit, die sogenannte Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, Mitglieder der Rentenversicherung sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Rente in Anspruch nehmen können.
Wann besteht Anspruch auf Altersrente (Renten wegen Alters)?
Die Renten wegen Alters ist an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters gebunden. Wird diese Regelaltersgrenze erreicht, und die Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt, ist ein Antrag auf Altersrente möglich. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Doch es gibt folgende Ausnahmen:
- Altersrenten für langjährig Versicherte:
Hierunter fallen alle Versicherten, die mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen können und ein bestimmtes Lebensjahr erreichen. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen die Beitragsjahre, Anrechnungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten (z.B. Kindererziehung). - Altersrenten für besonders langjährig Versicherte:
Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben, können früher in Rente (Stichwort: Rente ab 63) gehen, teilweise abschlagfrei. Die Tabelle zur Rente mit 63 finden sie hier. - Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Schwerbehinderte Versicherte können eine Rente beziehen, wenn sie die ausschlaggebende Altersgrenze erreicht haben, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die Rente wegen Schwerbehinderung anerkannt wurde.
Wie wird die Rente berechnet?
Die Höhe der Rente wird durch eine Rentenformel berechnet. Maßgeblich beeinflussen die Entgeltpunkte, die Beitragszeiten bzw. die Beitragszahlung und der Rentenwert die Höhe der Altersrente.
Wann besteht Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
Erwerbsunfähige können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll Teile des fehlenden Einkommens ausgleichen. Die Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zur Regelaltersgrenze bezahlt, denn dann folgt die Rente wegen Alters zur Auszahlung.
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterteilt sich in eine Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die Versicherten können, aus gesundheitlichen Gründen täglich nur noch bis zu sechs Stunden erwerbstätig sein.
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: Die Versicherten können, aus gesundheitlichen Gründen, täglich nur noch bis zu drei Stunden erwerbstätig sein.
Wann besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Todesfall?
Im Todesfall eines Versicherten leistet die gesetzliche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenversorgung. Hierzu zählen die Waisenrente, Witwen- und Witwerrente.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mehr als die Altersrente. Als staatliche Sozialversicherung bietet sie neben der Rente fürs Alter, Schutz bei Erwerbsminderung und eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Die Absicherung des Alters steht im Mittelpunkt der Rentenkasse, aber auch die wichtigsten Lebensrisiken wie Krankheit und Pflegebedürftigkeit werden berücksichtigt.
